Die Postbank hat nach aktuellen Medienberichten in der Vergangenheit in insgesamt über 150.000 Fällen vermeintlich schwer oder nicht wirtschaftlich genug einzutreibende Außenstände an einen Rechtsanwalt abgetreten, die nun – teils viele Jahre nach dem letzten Kontakt der Kunden mit der Postbank, mit einem rigorosen Forderungsmanagement eingetrieben werden. Dieses beinhaltet angeblich ausstehende Forderungen mitsamt Zinsen - und hohen Verfahrensgebühren.
Viele der derart aus heiterem Himmel von Rechtsanwalt Ralf Heyl Angeschriebenen waren und sind der Meinung, dass das Thema schon lange erledigt ist, auf Anfrage bei der Postbank werden betreffende Konten als „gelöscht“ bezeichnet. In der Regel handelt es sich um kleinere Summen aus Girokontoüberziehungen oder Darlehensrestschulden.
Nach Medienberichten scheint aber eindeutig, dass die Postbank die Forderungen wirklich an den Anwalt übertragen hat. Eine aktuelle Geschäftsbeziehung zur Kanzlei bestehe aktuell aber nicht mehr, wie Medienvertreter auf Anfrage bei der Postbank erfuhren.
Branchenkenner wie z.B. Mitarbeiter der Verbraucherzentralen sowie mit dem Thema befasste Verbraucheranwälte sind der Meinung, dass die Abtretungserklärung der Postbank an den Rechtsanwalt nicht rechtskonform sei und dieser die Forderung daher überhaupt nicht gerichtsfest eintreiben könne.
Trotzdem tut er das und geht dabei nicht zimperlich vor. In einem aktuellen Verfahren geht es z.B. nicht nur um die Abwehr der Forderung, sondern insbesondere auch um die Rücknahme einer Schufa-Meldung.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch empfiehlt betroffenen Verbrauchern, in einem außergerichtlichen Anschreiben die Forderung erst einmal abzuwehren und sich dann auf eine mögliche Klage vorzubereiten, da Rechtsanwalt Heyl die Forderung auf gerichtlichem Wege durchsetzen wird. Eine Forderungsabwehr ist dann erfolgversprechend, wenn eine Forderung von Rechtsanwalt Ralph Heyl entweder verjährt oder aus anderen juristischen Gründen nicht gerichtlich durchsetzbar ist.