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Einstweilige Verfügung gegen Trade Republic

05. Dezember 2025 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Landgericht Berlin II untersagt dem NEO-Broker Trade Republic per Einstweiliger Verfügung vom 05.12.2025 im Beschlusswege, durch Aktienverkäufe oder sonstige Verwertungshandlungen einen behaupteten Negativsaldo in Höhe von knapp 300.000 Euro durchzusetzen. „Die Salden des betroffenen Anlegeraccounts sind zwar weiter strittig zwischen den Parteien, werden nun aber bis zum Ergebnis der
Fabian Fritsch
Rechtsanwalt Fabian Fritsch Hafencity Hamburg

Auseinandersetzungen mit Trade Republic, Paypal, Amazon & Co.

Fabian Fritsch fokussiert sich auf den...

Das Landgericht Berlin II untersagt dem NEO-Broker Trade Republic per Einstweiliger Verfügung vom 05.12.2025 im Beschlusswege, durch Aktienverkäufe oder sonstige Verwertungshandlungen einen behaupteten Negativsaldo in Höhe von knapp 300.000 Euro durchzusetzen. „Die Salden des betroffenen Anlegeraccounts sind zwar weiter strittig zwischen den Parteien, werden nun aber bis zum Ergebnis der Hauptsacheverhandlung eingefroren, damit meinem Mandanten nicht weitere Nachteile entstehen!“ so Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der den Privatanleger betreut. „Das Eilverfahren ist begründet, da Trade Republic zur Durchsetzung der Forderung Aktien aus dem Depot meines Mandanten nicht zwangsliquidieren darf!“

Der von RA Fabian Fritsch aus der Hamburger Kanzlei Hafencity beratene Anleger hatte im Oktober 2025  im Wert von 98.000 Euro 2500 Stück der Aktie „D-Wave-Quantum Inc“ gekauft mit dem Ziel, durch mehrere An- und Verkäufe in Folge schlussendlich einen Gewinn einzufahren. Daher wurde die Position im Rahmen sogenannter Roundtrip-Trades verkauft und wieder verkauft, um daraus den zu erwartenden Gewinn zu erzielen. Fritsch: "Wir können einwandfrei belegen, dass die Aufträge erfolgreich ausgeführt wurden und der aufgelaufene Gewinn bereits realisiert war!“ Aber: Einige Stunden später reklamierte Trade Republic „Mistrades“ und stornierte lediglich die Verkaufsaufträge, nicht aber die Kauforder.

Technisch wurde die nur einmal bestehende Position dreifach wiederhergestellt, was zu einem Minussaldo von 293.000 Euro führte. Unter normalen Umständen und ohne Eingriff des Market Makers wäre die Aktion für den in solchen Sachen sehr erfahrenen Traders sehr erfreulich ausgegangen und er hätte seine Trades mit einem Plus von 20.000 bis 30.000 Euro abschließen können.

Trade Republic zeigte sich bisher gänzlich uneinsichtig, forderte trotz anwaltlicher Vertretung automatisiert mehrfach Kontoausgleich – ohne Grundlage!

Fritsch: „Wir haben die Ereignisse dieses Abends gut dokumentiert und sind zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren eine den Vorstellungen meines Mandanten entsprechende Abrechnungslage wiederherstellen zu können.“ Gleichzeitig sollte geklärt werden können, warum die Käufe zugelassen, die Verkaufsorder aber storniert wurden. Diesen Fragen muss sich Trade Republic im anstehenden Hauptsacheverfahren stellen müssen.

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