Die „BWF-Stiftung“ machte es vor und verkaufte Gold, das es gar nicht gab - bis der Betrug aufflog und die Verantwortlichen hinter schwedische Gardinen zogen. Der Gier, mit Gold Geld zu verdienen, tat das keinen Abbruch und es gab und gibt viele Nachahmer, die mit Anlagemöglichkeiten, Verwahroptionen und Edelmetallsparplänen ganz ohne Gold glänzen.
Die Bafin ermittelt aktuell gegen das Unternehmen "GoldCapital24" und damit gegen die Verantwortlichen der Website goldcapital24.com (mittlerweile offline). Es handelt sich dabei um eine Goldhandelsplattform, deren Geschäfte nicht grundsätzlich von der BaFin beaufsichtigt werden. Szenekenner bemängeln schon lange die Einbindung in ein Netzwerk ebenfalls nicht unbedenklicher Websites und die fehlende BaFin-Überwachung. In letzter Zeit hatte sich das Portal mit seinen Apps intensiv dem Handel mit Kryptowährungen gewidmet. Geschädigte Anleger berichten von hohen Verlusten und der Unerreichbarkeit ihrer bisherigen Ansprechpartner.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Eine Rekonstruktion verlorenen Kapitals dürfte aufgrund des komplexen Systems schwierig sein, dennoch sollte über Strategien nachgedacht werden.“
In einer Pressemitteilung der Behörde (aus April 2024) ist die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zur Erkenntnis gekommen, dass die auf der Website goldcapital24.com beschriebenen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.
Bestimmte und vor allem von Verbraucherrisiken begleitete Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Die Website des Unternehmens ist aktuell offline und seit einiger Zeit wird offen im Netz gewarnt.
goldcapital24.com hatte sich neben dem Goldhandel zuletzt vermehrt mit dem Handel mit Kryptowährungen befasst und sich dabei offensichtlich endgültig übernommen. Kunden beschweren sich über ausbleibende Rückzahlungen.
Fritsch: „Grundsätzlich könnte der Handel mit Gold eine der sichersten Kapitalanlagen überhaupt sein, leider wird das Thema aber immer wieder von Abzockern aufgegriffen, die das Grundprinzip des Kapitalanlagebetruges mit Edelmetallen schnell erkennen! “
Heißt: Vielen Kunden ist es ganz egal, dass das gekaufte Gold nicht den eigenen Sparstrumpf beschwert, sondern freuen sich, dass die sichere Aufbewahrung im Preis inklusive ist. Von hier an können Händler schnell eine Versuchung erliegen: Warum das Gold denn überhaupt einlagern? Es reicht doch, wenn ich den Wert nur verwalte.
Bei Handelsplattformen wie goldcapital24.com geht in aller Regel um nicht physisches Gold, also nicht vorhandenes Gold. Das ist so lange kein Problem, wie die Betreiber der Plattform Geschäfte nur zu Partnern vermitteln, die den Gegenwert des angelegten Geldes auch auszahlen können. Verdient die Plattform durch hohe Provisionen von windigen Goldvermittlern, die mit nicht real existierenden Gold handeln, dann wird aus dem Geschäft schnell zum einen ein "verbotenes Modell" und zum anderen ein Kapitaldienst, der beobachtet werden und sich Kontrollen stellen muss.
Eine Kontrolle könnte z.B. sicherstellen, dass ein Unternehmen die notwendigen Rücklagen hat, um verkauftes Gold zum Tageskurs auch wieder auslösen zu können. Oder ein Portal müsste ein Konzept zur Kontrolle der Zuverlässigkeit der angeschlossenen Handelspartner vorlegen können.
Wenn es um Schadenersatz geht, dann geht es meist auch um feststellbare Identitäten. Fritsch: "Da sieht es bei der Website goldcapital24.com nicht gut aus. Die Seite verfügte als dot-com-Domain nicht über in Deutschland und der Europäischen Union zwingend vorgeschriebene Pflichtangaben wie ein Impressum oder Hinweise zum Datenschutz. Allerdings verkaufte sich das Portal auch eher als Lieferant für Online-Tools, um den persönlichen Goldhandel online verwalten und überwachen zu können. Im sogenannten Trading-Room konnte man Gold kaufen. Dies wurde allerdings nicht zugeschickt oder nachweislich an sicheren Orten verwahrt, sondern lediglich als Wert vorgehalten.
Laut Fritsch geht es um Spielgeld, nur dass man das einmal eingezahlte echte Geld nicht wieder herausbekommt. Solange man Spaß am Spiel hat, funktioniert das gut, wer nicht mehr mitspielen will, der guckt halt in die Röhre!
Der Finanzmarktexperte aus der Hamburger Kanzlei Hafencity empfiehlt auch, Angebote von Interessengemeinschaften genau zu prüfen und vor allem keine verbindlichen Aussagen zu Vertretungen im juristischen Verfahren zu geben. Fritsch: „In der Vergangenheit wurden Interessengemeinschaften immer wieder genutzt, um an die Adressen der Opfer zu kommen, bzw. sich das Recht zu sichern, diese anschreiben zu dürfen. Ob sich daraus dann eine echte Hilfe entwickelt, muss zumindest für diesen Fall mit einiger Skepsis abgewartet werden!