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Autokredit mit BMW Bank wirksam widerrufen

Verbraucher haben gute Chancen, ihren Autokredit bei der BMW Bank auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die BMW Bank nicht alle notwendigen Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt hat und daher die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Landgericht Hannover mit Urteil vom 25. August 2022
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Verbraucher haben gute Chancen, ihren Autokredit bei der BMW Bank auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die BMW Bank nicht alle notwendigen Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt hat und daher die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Landgericht Hannover mit Urteil vom 25. August 2022 eingereiht (Az. 3 O 183/20).

Das LG Hannover entschied, dass die Klägerin ihren 2017 abgeschlossenen Kreditvertrag mit der BMW Bank zur Finanzierung eines Autokaufs auch drei Jahre später noch wirksam widerrufen konnte. Dies begründete das Gericht damit, dass die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die erforderlichen Pflichtangaben aufgeklärt hat.

Der Europäische Gerichtshof hat die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen mit Urteil vom 9. September 2021 erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH bemängelte, dass die Banken häufig nur unzureichende Pflichtangaben gemacht haben. So seien die Angaben zum Verzugszins, zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder auch zu außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren oft nicht ausreichend. „Folge der unzureichenden Pflichtangaben ist, dass die Widerrufsfrist nicht anläuft und die Kreditverträge daher Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein häufiger Fehler in den Kreditverträgen ist, dass die Pflichtangaben zu den Verzugszinsen nicht ausreichend sind. So wird der Verzugszins oft nur pauschal mit bspw. 5 Prozent über dem Basissatz angegeben. „Der EuGH hat klargestellt, dass der Verzugszins mit einem konkreten Zinssatz angegeben und auch der Mechanismus zur Anpassung des Zinssatzes beschrieben werden muss“, so Rechtsanwalt Gisevius. Ebenso muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Methode zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher klar und verständlich dargestellt werden. Zudem müssen auch die wesentlichen Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren erteilt werden. Ein Hinweis auf eine im Internet abrufbare Verfahrensordnung reicht nicht aus.

Zahlreiche Gerichte sind inzwischen der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und haben bestätigt, dass der Widerruf eines Kredits noch Jahre nach Abschluss wirksam erfolgt ist.

Bei Krediten zur Finanzierung eines Autokaufs liegt zwischen Darlehensvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. eine Nutzungsengschädigung anrechnen lassen. „Auch dann ist der Widerruf finanziell zumeist deutlich lukrativer als ein Weiterverkauf des Autos“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-von-immobilien-und-autofinanzierungen

 

 

 

 

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