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Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank weiter möglich – Musterklage gescheitert

20. März 2019 | rund ums Auto
Verbraucher sollten sich von der Entscheidung des OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank abzuweisen, nicht verunsichern lassen (Az.: 6 MK 1/18). „Der Widerrufsjoker kann bei Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank weiterhin gezogen werden. Das OLG Stuttgart hat nicht entschieden, dass der Widerruf nicht möglich ist“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Verbraucher sollten sich von der Entscheidung des OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank abzuweisen, nicht verunsichern lassen (Az.: 6 MK 1/18). „Der Widerrufsjoker kann bei Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank weiterhin gezogen werden. Das OLG Stuttgart hat nicht entschieden, dass der Widerruf nicht möglich ist“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart klar.

Mit der Frage, ob die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank fehlerhaft sind und darum auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können, hat sich das OLG Stuttgart gar nicht beschäftigt. Das war auch nicht nötig, weil das OLG zu dem Entschluss gekommen ist, dass die klagende Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. überhaupt nicht berechtigt ist, die Musterfeststellungsklage zu führen. Sie sei keine qualifizierte Einrichtung im Sinne des Gesetzes. Das OLG Stuttgart erklärte die Musterfeststellungsklage daher für unzulässig und wies sie ab. Die Revision zum Bundesgerichtshof gegen diese Entscheidung ist zulässig.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte durch ein Musterfeststellungsverfahren klären lassen, dass die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank fehlerhaft sind und deshalb auch nach Jahren noch widerrufen werden kann. Das Instrument einer solchen Musterfeststellungsklage wurde zum 1. November 2018 neu eingeführt. Dadurch soll den Verbrauchern zwar die Möglichkeit gegeben werden, ihre Rechte einfacher durchzusetzen, gleichzeitig sollte aber auch eine regelrechte „Klageindustrie“ vermieden werden. Daher legte der Gesetzgeber fest, dass nicht jeder klagen darf, sondern nur bestimmte Verbände, die Verbraucher beraten und aufklären wollen und nicht auf Gewinnerzielung aus sind, dazu legitimiert sind. Außerdem muss ein Verband, um klageberechtigt zu sein, mindestens 350 Mitglieder haben.

Diese Vorgaben sah das OLG Stuttgart bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden als nicht erfüllt an und wies die Klage ab. Schon im vergangenen Jahr hatte das OLG Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank aus diesem Grund abgewiesen.

„Wichtig ist aber, dass die Gerichte in beiden Fällen nicht entschieden haben, dass der Widerruf der Autofinanzierung nicht möglich ist. Die Klagen wurden aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Das macht wiederum deutlich, dass der Widerruf weiterhin möglich ist, aber besser individuell und nicht im Wege einer Sammelklage verfolgt wird“, erklärt Rechtanwalt Seifert. Sowohl das Landgericht Stuttgart als auch das Landgericht Berlin haben bereits entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits der Mercedes-Bank möglich ist.

Angesichts von Wertverlust und drohenden Fahrverboten kann der Widerrufsjoker besonders für Dieselfahler eine interessante Möglichkeit sein, sich von dem Diesel zu trennen. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, kann durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten zurückbekommt. Ob das finanzierte Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist, spielt beim Widerruf keine Rolle. Voraussetzung ist nur, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat.

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