Der Dieselskandal holt Porsche erneut ein: Nach einer Bekanntmachung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 18. März 2026 müssen diverse Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstätten gerufen werden. Grund hierfür ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR).
Das KBA konkretisiert, dass die temperaturabhängige Drosselung der AGR-Rate im Widerspruch zur europäischen Richtlinie VO (EG) Nr. 715/2007 sowie zu den Vorgaben des EuGH aus dem Juli 2022 steht. „Der Europäische Gerichtshof erklärte in seinen Beschlüssen vom 14. Juli 2022 solche Thermofenster für unzulässig, welche die Abgasreinigung bei Außenbedingungen unterhalb von 15 Grad oder oberhalb von 33 Grad drosseln“, erläutert Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Aufspielen eines Software-Updates vorgesehen
Nach Maßgabe der europäischen Gerichte liegt eine illegale Abschaltfunktion vor, sobald die Effizienz des Emissionskontrollsystems unter gewöhnlichen europäischen Betriebsbedingungen herabgesetzt wird. Diese Bedingung ist durch das integrierte Thermofenster bei den betroffenen Porsche Cayenne Modellen offenbar erfüllt.
Welche Modelle sind betroffen?
Vom aktuellen Rückruf betroffen sind laut KBA-Meldung Fahrzeuge, die im Zeitraum von Mai 2010 bis Juni 2011 vom Band liefen. Bei den SUVs soll im Zuge des Werkstattaufenthalts ein neues Software-Update für die Motor- und Getriebesteuerung installiert werden. Porsche führt diese Servicemaßnahme unter der Kennung ATA0.
Während das KBA von global rund 10.900 betroffenen Autos ausgeht – wovon sich circa 2.500 in Deutschland befinden –, nennt der Hersteller Porsche niedrigere Zahlen, wie das Portal kfz-betrieb.vogel.de meldet. Die Behörde leitet die Aktion offiziell unter der Referenznummer 16292R.
Fortlaufende Rückrufe aufgrund von Thermofenstern
Rechtsanwalt Gisevius prognostiziert, dass durch das Software-Update die Parameter des Thermofensters so modifiziert werden, dass die Abgasrückführung künftig auch in extremen Temperaturbereichen fehlerfrei arbeitet. Welche langfristigen Konsequenzen diese technische Modifikation für das Aggregat hat, bleibt allerdings abzuwarten.
Bereits im Herbst 2024 kam es aus identischem Anlass zu einer großflächigen Rückrufwelle bei verschiedenen Modellen des Mutterkonzerns VW. Diese Maßnahmen scheinen sich nun auf die Marke Porsche auszuweiten.
Für Autobesitzer eines betroffenen Porsche Cayenne bedeutet das behördliche Einschreiten, dass ihr Wagen mutmaßlich mit einer unzulässigen Abschalttechnik betrieben wird. Aus diesem Umstand können finanzielle Entschädigungsansprüche resultieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juni 2023, dass im Abgasskandal bereits der Nachweis von Fahrlässigkeit seitens der Autobauer für Schadensersatzansprüche ausreicht. Das Vorliegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist somit nicht mehr zwingend erforderlich. „Die Durchsetzung rechtlicher Forderungen hat sich insbesondere bei Fahrzeugen mit fehlerhaften Thermofenstern spürbar vereinfacht“, unterstreicht Rechtsanwalt Gisevius. Bei bloßer Fahrlässigkeit kommt es zwar nicht zur Rückabwicklung des Kaufs, der Käufer hat jedoch Anspruch auf den sogenannten Differenzschaden. Dieser beläuft sich nach BGH-Rechtsprechung auf 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützen vom Rückruf betroffene Besitzer eines Porsche Cayenne bei der Prüfung ihrer rechtlichen Optionen.

