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Tesla - Kaufvertrag kann widerrufen werden

20. September 2023 | rund ums Auto
Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären. Vorausgesetzt, der Kauf ist im Wege des Fernabsatzes, also telefonisch oder online erfolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hat bereits im Mai 2020 entschieden, dass Online-Händler, die zur Kontaktaufnahme eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, diese auch in der Widerrufsbelehrung angeben müssen (Az.: C‑266/19). Zudem sieht die europäische Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU vor, die Angabe einer Telefonnummer vor. Das spricht dafür, dass die von Tesla bis April 2023 verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängert.

Zuletzt gab es immer wieder Tesla-Kunden, die aufgrund technischer Probleme mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind. Hinzu kommt, dass sinkende Verkaufspreise bei Neuwagen dafür gesorgt haben, dass die Wertbeständigkeit bei den Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr wie ursprünglich gegeben ist. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung eröffnet unzufriedenen Tesla-Kunden die Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen.

Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist, dass der Verbraucher das Fahrzeug zurückgeben kann und im Gegenzug sein Geld zurückerhält. Ob er für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz zahlen muss, ist umstritten. Die Umweltprämie müssen die Verbraucher voraussichtlich nicht zurückzahlen, wenn die Förderrichtlinien eingehalten wurden.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16. Juni 2023 in Sachen Tesla-Widerruf bereits verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 38 O 111/2399). Dabei handelt es sich allerdings um ein Versäumnisurteil, da Tesla sich nicht zu den Vorwürfen geäußert hat. Inzwischen hat Tesla gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden, die ihren Kaufvertrag widerrufen möchten, zum Pauschalpreis von 100 Euro plus MwSt. gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

 

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