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Tesla - Formfehler ermöglicht Widerruf des Kaufvertrags

07. Juni 2023 | rund ums Auto
Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglicht zahlreichen Tesla-Kunden den Widerruf ihres Kaufvertrags. Sie können dann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglicht zahlreichen Tesla-Kunden den Widerruf ihres Kaufvertrags. Sie können dann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Tesla-Kunden sind nicht immer zufrieden mit ihrem Auto, z.B. weil sie sich von den technischen Assistenzsystemen mehr versprochen hatten. Zudem ist die Wertstabilität bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr gegeben. „Da bietet der Widerruf eine interessante Möglichkeit, das Auto zu finanziell interessanten Konditionen wieder zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Normalerweise beträgt die Frist für den Widerruf des Kaufvertrags 14 Tage. Liegt ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vor, verlängert sich die Widerrufsfrist jedoch um ein Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes, also per Telefon oder online abgeschlossen wurde, und nicht in den Geschäftsräumen von Tesla.

Bei allen technischen Innovationen scheint Tesla bei Kaufverträgen, die vor dem 17. April 2023 abgeschlossen wurden, nun ausgerechnet über etwas Simples wie eine fehlende Telefonnummer zu stolpern. Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist verpflichtend. Ohne diese Angabe ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist verlängert sich. „Somit können Käufer noch den Widerruf erklären, wenn die Fahrzeugübergabe nicht länger als ein Jahr und 14 Tage zurückliegt und das Fahrzeug als Verbraucher gekauft wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei einem erfolgreichen Widerruf muss Tesla das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Ob für die gefahrenen Kilometer ein Wertersatz abgezogen werden kann, ist umstritten.

„Sofern die Förderrichtlinien eingehalten wurden, dürften Verbraucher gute Chancen haben, die Umweltprämie trotz Widerruf des Kaufvertrags nicht zurückzahlen zu müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist in der Regel, dass das Fahrzeug sechs oder zwölf Monate auf den Halter zugelassen war.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden, die den Kaufvertrag widerrufen möchten, gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

 

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