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Tesla 3 - Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mangel

15. März 2023 | rund ums Auto
Moderne Technik hat so ihre Macken. Das zeigte sich auch bei einem Tesla 3, den ein Verbraucher 2022 bestellt hatte. Das Modell wurde nicht wie gewünscht mit Ultraschallsensoren geliefert, sondern stattdessen sollte auf die kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ zurückgegriffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass Tesla Vision den Ultraschallsensoren technisch hinterherhinkt. „Wir haben für
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Moderne Technik hat so ihre Macken. Das zeigte sich auch bei einem Tesla 3, den ein Verbraucher 2022 bestellt hatte. Das Modell wurde nicht wie gewünscht mit Ultraschallsensoren geliefert, sondern stattdessen sollte auf die kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ zurückgegriffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass Tesla Vision den Ultraschallsensoren technisch hinterherhinkt. „Wir haben für unseren Mandanten gegenüber Tesla daher Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als der Verbraucher sich 2022 für den Tesla 3 entschied, waren die Ultraschallsensoren für ihn ein wichtiges Kaufargument, da diese umfangreiche Funktionen wie u.a. eine akustische Einparkhilfe und verschiedene Fahrassistenzsysteme ermöglichen sollten.

Erst nach Abschluss des Kaufvertrags und Bestellung des Fahrzeugs, teilte Tesla mit, dass das Fahrzeug nicht mit den bestellten Ultraschallsensoren, sondern eben mit den kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ ausgestattet und geliefert werden könne. „Unserem Mandanten wurde praktisch keine Wahl gelassen“. Dabei räumte Tesla unserem Mandanten hinsichtlich dieser Änderung weder ein Widerrufsrecht noch eine Minderung des Kaufpreises ein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Als der Tesla 3 schließlich ausgeliefert wurde, zeigte sich das „Tesla Vision“ gegenüber den Ultraschallsensoren erhebliche Nachteile aufweist. Das wurde besonders bei der Einparkhilfe deutlich, die keinerlei akustische Warnsignale abgibt. Zudem können andere Assistenzsystemen wie der Parkassistent oder das Herbeirufen des Fahrzeugs mit den kamerabasierten Sensoren nicht genutzt werden.

Von diesen Nachteilen war allerdings keine Rede als Tesla mitteilte, dass das Fahrzeug nicht wie bestellt mit den Ultraschallsensoren geliefert werde. Dementsprechend enttäuscht war der Käufer. Er hat nicht das Fahrzeug bekommen, das er ursprünglich bestellt hatte. „Das Fahrzeug weist nicht die zugesicherten Eigenschaften auf und ist daher u.E. mangelhaft. Unser Mandant hat deshalb einen Anspruch auf Nacherfüllung. Wir haben Tesla daher nun unter Fristsetzung aufgefordert, das Fahrzeug nachträglich mit Ultraschallsensoren auszustatten. Kommt Tesla der Aufforderung nicht nach, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Dass Schadenersatzansprüche gegen Tesla durchgesetzt werden können, zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. Februar 2022 (Az.: 26 O 490/20). Hier funktionierten verschiedene Assistenzsysteme bei einem Tesla 3 nicht wie gewünscht. Da Tesla nicht nachbessern wollte, entschied das Gericht, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und Tesla Schadenersatz leisten müsse.

Die Kanzlei BRÜLLMANN steht Tesla-Kunden für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

 

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