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BaFin ermittelt gegen die verantwortlichen Betreiber von citadelex.co

14. Februar 2022

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform citadelex.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform citadelex.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website citadelex.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters, der sich selbst lediglich als Citadelex bezeichnet, sind dem Internetauftritt nicht zu entnehmen. Auf der englischsprachigen Variante der Seite wird in den Geschäftsunterlagen an einer Stelle Bezug genommen auf estnisches Recht, an einer anderen Stelle auf britisches Recht. In der deutschsprachigen Version der Website fehlen diese Hinweise.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.