Im Abgasskandal beginnt das Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes Benz Group am 12. Juli 2022. Den Termin hat das OLG Stuttgart nun bekannt gegeben. Für geschädigte Mercedes-Kunden heißt das, dass sie sich noch bis zum 11. Juli in das Klageregister eintragen können, um sich der „Sammelklage“ anzuschließen und auf diesem Weg ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend zu machen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im vergangenen Sommer die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Group (zu dem Zeitpunkt noch Daimler) erhoben. Ziel der Klage ist festzustellen, ob Mercedes in diversen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sich gegenüber den Käufern schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit 2018 eine Reihe von Mercedes-Dieselmodellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Die Musterfeststellungsklage umfasst allerdings nur einen Teil dieser Modelle. Genauer geht es um rund 50.000 Dieselfahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Motortyp OM 651, die einem amtlichen Rückruf des KBA unterliegen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst die Musterfeststellungsklage folgende Mercedes-Modelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec.
Für die Teilnahme an der Musterklage ist es unerheblich, ob das Fahrzeug gebraucht oder als Neuwagen gekauft wurde. Auch wenn das Auto schon weiterverkauft wurde, ist die Teilnahme möglich. Zudem können Schadenersatzansprüche auch geltend gemacht werden, wenn das vom KBA angeordnete Software-Update bereits installiert wurde. Lediglich wenn das Update schon beim Kauf des Autos aufgespielt war, ist die Teilnahme nicht mehr möglich.
Die Teilnahme an der „Sammelklage“ hat für die Verbraucher den Vorteil, dass sie keinerlei Prozesskostenrisiko tragen. Dadurch ist sie besonders für geschädigte Autokäufer, die keine Rechtsschutzversicherung haben, geeignet.
Nachteil ist, dass das OLG Stuttgart nur feststellen kann, ob sich Mercedes grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Der individuelle Schadenersatzanspruch muss anschließend noch in einem Einzelverfahren geltend gemacht werden. Außerdem ist die Entscheidung des OLG Stuttgart für alle Teilnehmer bindend. Kommt das Gericht zu der Auffassung, dass Mercedes keinen Schadenersatz leisten muss, können die Ansprüche anschließend auch nicht mehr individuell geltend gemacht werden.
„Daher ist im Einzelfall zu überlegen, ob die Individualklage nicht sinnvoller ist als die Teilnahme an der Musterklage. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, sich zunächst bei der Musterfeststellungsklage anzumelden und bis zum 12. Juli 2022 wieder abzumelden. Die Anmeldung bietet den Vorteil, dass die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und verfügt über viel Erfahrung im Abgasskandal. Er berät Sie gerne zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegen Mercedes und unterstützt Sie bei der Eintragung ins Klageregister.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/