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Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal verurteilt

10. Januar 2023 | rund ums Auto
Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München kam mit Urteil vom 15. Dezember 2022 zur Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 13 O 3212/21).
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München kam mit Urteil vom 15. Dezember 2022 zur Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 13 O 3212/21).

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Modelle des Fiat Ducato sind bei Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) schon negativ aufgefallen und hielten die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht ein.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG München fuhr ein Wohnmobil Euramobil PT695 EB, das ebenfalls auf einem Fiat Ducato aufbaut und mit einem 2,3-Liter-Motor mit der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet ist. Er machte Ansprüche auf Schadenersatz geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz käme. So sorge eine Zeitschaltuhr dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet wird. Damit ist sie gerade lange genug für den Abgastest im Prüfverfahren aktiv, so dass die Abgasgrenzwerte dann eingehalten werden. Wird die Abgasreinigung abgeschaltet, steigen die Emissionswerte und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß werden nicht mehr eingehalten.

Seine Klage hatte Erfolg. Das LG München wertete die Zeitschaltuhr als illegale Abschalteinrichtung. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Fiat sei daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Das KBA hat zwar bei Abgasmessungen festgestellt, dass Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat aber bisher keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Daher hat die DUH nun Klage mit dem Ziel eingereicht, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei betroffenen Wohnmobilen entfernt werden müssen. „Ist die Klage erfolgreich, kommt auf zahlreiche Wohnmobil-Besitzer ein Rückruf ihres Fahrzeugs zu. Lässt sich die unzulässige Abschalteinrichtung nicht entfernen, droht den Fahrzeugen sogar der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wohnmobil-Besitzer haben aber gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. So wie das Landgericht München haben inzwischen zahlreiche Gerichte Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das KBA vorliegt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

 

 

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