Die geltenden Brandschutzvorschriften erlauben grundsätzlich, dass die Aufgaben des Arbeitgebers zumindest zu Teilen auch an seine Mitarbeiter delegiert werden dürfen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Arbeitgeber von seiner generellen Verantwortung entbunden wird. Kommt es zu einem Unfall, liegt die Haftung so stets bei ihm.
Der Brandschutz in Unternehmen darf grundsätzlich keinesfalls vernachlässigt werden, da die Auswirkungen von Brandgefahren in vielen Fällen Unfälle nach sich ziehen, die weitreichende Konsequenzen haben. Doch welchen Pflichten muss der Arbeitgeber im Hinblick auf einen umfassenden Brandschutz eigentlich im Detail nachkommen? Der folgende Artikel liefert einen Überblick.
Der Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Brandschutz
Die Einführung der neuen Regelungen zum Brandschutz fand erst kürzlich statt. Seitdem müssen die Maßnahmen zum Arbeits- und Brandschutz durch Unternehmen ermittelt und festgelegt werden – und dies in gleicher Weise.
Teilweise gibt der Arbeitsschutz also den Brandschutz bereits vor. Allerdings sind auch in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, den Arbeitsstättenverordnungen, den Bauordnungen und den Gefahrenstoffverordnungen grundlegende Brandschutzanforderungen zu finden.
Die volle Verantwortung liegt sowohl hinsichtlich des Arbeits- als auch des Brandschutzes bei dem Unternehmer. Teilweise kann dieser Aufgaben jedoch an Führungskräfte, Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte übertragen – ohne, dass sich dabei die Gesamtverantwortung verschiebt.
Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes
Der geltende Arbeitsschutz gibt vor, dass Unternehmer die Verantwortung für die Sicherung und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Betrieb tragen. Der Brandschutz stellt dabei eine Teildisziplin des Arbeitsschutzes dar.
In Deutschland ist die Verantwortung dafür somit gesetzlich gefordert. In erster Linie muss der Unternehmer sicherstellen, dass Risiken für Schäden von Leib und Leben der Belegschaft möglichst gering ausfallen beziehungsweise von ihnen vollständig ferngehalten werden.
Das fordert das Arbeitsstättenrecht
Für Unternehmer stellt es selbstverständlich eine große Herausforderung dar, allen Anforderungen des Arbeitsstättenrechtes gerecht zu werden.
Beispielsweise müssen demnach die Einrichtung und der Betrieb von Arbeitsstätten auf eine solche Art erfolgen, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Durch den Paragrafen 3 der Arbeitsstättenverordnung wird außerdem vorgegeben, dass eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss, welche die Maßnahmen beschreibt, die bereits durch das Arbeitsschutzgesetz gefordert werden.
Die Instandhaltungen im Brandschutz
Gefordert wird darüber hinaus auch, dass sämtliche Brandschutzeinrichtungen, wie Notaggregate, Signalanlagen, Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, raumlufttechnische Anlagen und Notschalter regelmäßig gewartet werden.
Auch in diesem Zusammenhang steht zu jeder Zeit der Unternehmer in der Verantwortung. Die konkreten Maßnahmen und Forderungen werden wiederum durch das Gesetz vorgegeben.
Das Bauordnungsrecht
Im Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer ist außerdem festgelegt, dass keine Gefahr für Umwelt, Gesundheit und Leben im Zuge des Betreibens, Errichtens und Anordnen von baulichen Anlagen bestehen darf – dies muss der jeweilige Betreiber sicherstellen. Dadurch ergeben sich auch im Brandschutz einige Pflichten.
Unter anderem bestehen diese darin, dass ein detailliertes Brandschutzkonzept vorhanden sein und eine Baugenehmigung vorliegen muss. Daneben ist es wichtig, dass Brandschutzpläne aufgestellt werden, zu denen etwa Alarmpläne, Feuerwehrpläne und auch Flucht und Rettungspläne zählen.
Werden bestimmte Aufgaben anderen Mitarbeitern zugeordnet oder an diese Übertragen, wie etwa an den Brandschutzbeauftragten, gilt außerdem die Pflicht zum Anweisen, Auswählen und der Kontrolle. Nötig ist es ebenfalls, die Organisation von Ablauf und Aufbau in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Sollten sich betriebliche Änderungen ergeben, ist eine Prüfung und Anpassung dieser notwendig.