Kaltkquise, also das unaufgeforderte Kontaktieren von Verbrauchern per Telefon ist zwar ein beliebter Vertriebsweg - unzulässig bleibt es trotzdem. Aber "verbotene Kontaktaufnahme" ist wohl nicht der einzige Vorwurf, mit dem sich das Unternehmen, bzw. die Verantwortlichenhinter www.zinsexperte.com derzeit auseinanderzusetzen haben.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite www.zinsexperte.com, angeblicher Sitz: Wehrstraße 1, 46047 Oberhausen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Vorwurf: Das Callcenter von Zinsexperte.com nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Nach Meinung der BaFin rechtfertigen die Inhalte der Seite den Verdacht, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Die angeblich erteilte Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung wäre hierfür nicht ausreichend.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine über die angegebene rechtsnorm weit hinausgehende Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin hat auf Ihrer Webside Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen