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KBA muss Einsicht in Unterlagen zum Abgasskandal gewähren

24. März 2021

Im Abgasskandal wird viel gemauert und wichtige Unterlagen werden nicht offengelegt. Das gilt nicht nur für die Autobauer, sondern auch für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Damit soll jetzt Schluss sein.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollständige Einsicht in die Unterlagen zum VW-Dieselskandal im Herbst 2015 gewähren

Im Abgasskandal wird viel gemauert und wichtige Unterlagen werden nicht offengelegt. Das gilt nicht nur für die Autobauer, sondern auch für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Damit soll jetzt Schluss sein.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollständige Einsicht in die Unterlagen zum VW-Dieselskandal im Herbst 2015 gewähren muss. Verweigert das KBA die Akteneinsicht, droht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Besonders pikant ist, dass es sich bei der zu gewährenden Akteneinsicht nicht nur um Unterlagen zum ursprünglichen Abgasskandal bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 handelt, sondern auch um Unterlagen zum Nachfolgemotor EA 288. VW wollte die Herausgabe der Unterlagen verhindern und hat Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, wie die DUH mitteilt. Damit hat das KBA keinen Grund mehr, die Einsicht weiter zu verweigern. Eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung um die Gewährung der Akteneinsicht dürfte jetzt ein Ende gefunden haben.

Der Abgasskandal hat sich inzwischen auch auf Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgedehnt. Anders als beim EA 189 hat das KBA hier allerdings noch keinen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Gerichte sind hingegen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 schon zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt, u.a. auch das OLG Köln.

„Besonders interessant dürfte daher sein, was die Unterlagen des KBA zum EA 288 aussagen. Welche Angaben hat VW beispielsweise zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt geht davon aus, dass durch die Akteneinsicht weitere interessante Details zum Abgasskandal zu Tage treten werden. „VW und KBA werden nicht grundlos über Jahre versucht haben, die Akteneinsicht zu verhindern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten im Abgasskandal an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal