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Kfz-Gutachten: Worauf sollte man achten?

05. Januar 2022

Ein Autounfall ist in keinem Fall ein besonders erfreuliches Ereignis. Im besten Fall sind allerdings keine Personen zu Schaden gekommen, sondern es liegt lediglich ein Sachschaden vor.

KFZ Gutachten nach Unfall

Ein Autounfall ist in keinem Fall ein besonders erfreuliches Ereignis. Im besten Fall sind allerdings keine Personen zu Schaden gekommen, sondern es liegt lediglich ein Sachschaden vor. Nichtsdestotrotz ist ein solcher Sachschaden gerade bei neueren Fahrzeugen natürlich ärgerlich, da nicht nur das Auto hin ist, sondern man sich zusätzlich noch um die daraus resultierenden bürokratischen Angelegenheiten kümmern muss. Gerade in Hinblick auf eventuelle Schadensersatzforderungen ist es oft erforderlich, ein Gutachten erstellen zu lassen. Aber was kostet das eigentlich? Wer darf überhaupt ein Gutachten erstellen? Und worauf sollte man achten? Diesen Fragen wird im Folgenden genauer auf den Grund gegangen.

Was ist der Sinn eines Gutachtens?

Ein Gutachten wird erstellt, damit man nachvollziehen kann, welche Beschädigungen am Fahrzeug durch den Unfall entstanden sind. Gleichzeitig wird auch ermittelt, mit welchen Kosten für die Reparatur des Schadens zu rechnen ist. Gerade diese Kostenkalkulation ist enorm wichtig für die Schadensregulierung.

Wer darf den Gutachter beauftragen?

Hier kommt es ganz darauf an - wenn man keine Schuld am Unfall trägt, wird dieser von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert. In einem solchen Fall darf man sich selbst um die Beauftragung des Gutachters kümmern. Anders sieht es bei Kaskoschäden aus: Hier kann man sich in der Regel keinen Gutachter aussuchen, da sich meistens die Versicherung darum kümmert.

Was sind die konkreten Aufgaben des Gutachters?

Der Aufgabenbereich eines Gutachters ist ausgesprochen vielseitig. Neben der Schadensfeststellung nach einem Unfall gehören unter anderem auch die Beweissicherung, die Bewertung von gebrauchten Fahrzeugen und die Rekonstruktion von Unfällen zu seinen Aufgaben. Gerade bei einem strittigen Verkehrsunfall ist es enorm wichtig, dass man einen guten Kfz-Unfallgutachter beauftragt, damit der gesamte Vorgang ohne größere Probleme vonstattengeht.

Muss es ein unabhängiger Gutachter sein?

Wie bereits erwähnt, kann man sich den Gutachter selbst aussuchen, wenn man nicht schuld am entstandenen Unfall ist. In einem solchen Fall ist es auch immer empfehlenswert, auf einen unabhängigen Gutachter zu setzen, damit nicht nur der Blechschaden an sich betrachtet wird, sondern auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall. Die Kosten, die durch die Beauftragung des unabhängigen Gutachters entstehen, müssen vom Verursacher des Unfalls oder eben der jeweiligen Versicherung übernommen werden.

Was bringt ein Gutachten vor Gericht?

Wenn die Situation nicht ganz klar und strittig ist, kann es unter Umständen sein, dass ein Gericht über die Ersatzansprüche urteilen muss. Hier ist es so, dass das vom Geschädigten in Auftrag gegebene Gutachten in den meisten Fällen als Beweismittel genügt. Anders kann es aussehen, wenn erhebliche Zweifel an der durch das Gutachten ermittelten Beurteilung entstehen. Auch wenn das Gutachten Mängel vorweist, kann es sein, dass es als Beweismittel nicht ausreicht.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine weitere Einschätzung in Hinblick auf die Situation und das Fahrzeug in Auftrag zu geben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gegenpartei die Ergebnisse des beauftragten Gutachters anzweifelt.

Kann man ein Gutachten anfechten?

In der Regel wird ein Unfallgutachten angefochten, indem der Unfallgegner die Qualifikation des beauftragten Sachverständigen anzweifelt - beispielsweise indem hinterfragt wird, ob der Schaden überhaupt in ausreichendem Umfang überprüft wurde. Das Gutachten kann auch angezweifelt werden, wenn es Positionen enthält, die nicht dem Schaden entsprechen, oder wenn Schäden aufgelistet sind, die durch den Unfall gar nicht entstanden sein können. In einem solchen Fall müssen die Kosten auch nicht erstattet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung verhindert hat.