Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für ein Mercedes-Dieselfahrzeug angeordnet. Weitere Rückrufe für eine Reihe von Mercedes-Modellen folgten. Hundertausende Fahrzeuge sind betroffen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, legte aber auch jedes Mal Widerspruch ein. Der Autobauer hält die bemängelten Funktionen für zulässig.
Mit den Widersprüchen gegen die Rückrufe ist Daimler bereits gescheitert, sie wurden vom KBA zurückgewiesen. Damit hat die Behörde ihre Auffassung untermauert, dass bei den von einem Rückruf betroffenen Mercedes-Modellen eine unzulässige Anschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vorliegt.
Daimler bleibt weiter stur und geht nach Medienberichten nun gerichtlich gegen die Rückrufe vor. Wie das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt, liegen inzwischen drei Klagen der Mercedes-Benz AG gegen das Kraftfahrt-Bundesamt vor.
Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, räumt den Klagen keine großen Erfolgsaussichten ein, aber: „Daimler spielt auf Zeit. Mit einer Verhandlung ist offenbar nicht vor 2022 zu rechnen. Bis dahin sind die Rückruf-Bescheide nicht rechtskräftig. Das sollte betroffene Mercedes-Kunden jedoch nicht davon abhalten, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Rechtsprechung hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt und 2022 könnten erste Schadenersatzforderungen bereits verjährt sein.“
Je länger geschädigte Mercedes-Kunden abwarten, umso mehr spielt das Daimler in die Karten. Wenn dem geschädigten Käufer Schadenersatz zugesprochen wird, kann er in der Regel gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer wird allerdings eine Nutzungsentschädigung abgezogen. „Jeder weitere Kilometer auf der Anzeige hilft Daimler und erhöht die Nutzungsentschädigung“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Zudem sollte im Mercedes-Abgasskandal die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Da die ersten Rückrufe 2018 erfolgten, könnte in diesen Fällen schon Ende 2021 Verjährung eintreten. „Von der Kenntnis des Schadenersatzanspruchs bereits 2018 kann in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher ist mit einer Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021 nur in Ausnahmefällen auszugehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Chancen Schadenersatzansprüche im Mercedes-Abgasskandal durchzusetzen, stehen gut. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.
Auch wenn Daimler gegen die Rückrufe klagt – „ein Rückruf des KBA ist keine Voraussetzung für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
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