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Nach Insolvenz der Greensill Bank - Entschädigungsfall eingetreten

17. März 2021

Überraschend kommt es nach der jüngsten Entwicklung nicht mehr – die Greensill Bank ist pleite. Das Amtsgericht Bremen hat das Insolvenzverfahren am 16. März 2021 eröffnet (508 IN 6/21). Wichtig für die Privatkunden der Greensill Bank ist, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Überraschend kommt es nach der jüngsten Entwicklung nicht mehr – die Greensill Bank ist pleite. Das Amtsgericht Bremen hat das Insolvenzverfahren am 16. März 2021 eröffnet (508 IN 6/21). Wichtig für die Privatkunden der Greensill Bank ist, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt. Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, kann die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Ansprüche der Kunden prüfen und Entschädigungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro auszahlen, in Ausnahmefällen auch bis 500.000 Euro. Außerdem können noch Auszahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken hinzukommen.

Für institutionelle Anleger oder Kommunen sieht die Lage wesentlich dramatischer aus. Ihr Geld ist nicht abgesichert, gerade bei den Kommunen drohen Forderungen in Millionenhöhe auszufallen. Sie können ihre Forderungen jetzt im Insolvenzverfahren anmelden. Die Forderungen müssen form- und fristgerecht bis zum 14. Mai 2021 angemeldet werden.

Die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle ist wichtig. Mit einem Ausfall eines großen Teils der Forderungen muss dennoch gerechnet werden. Zudem kann sich das Insolvenzverfahren über viele Jahre hinziehen.

„Neben der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle sollten daher auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden, um die Verluste zu minimieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu beachten ist, dass die BaFin auch Ungereimtheiten in den Bilanzen der Greensill Bank festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft Bremen deshalb Strafanzeige gestellt hat. „Daher sollten auch Schadenersatzansprüche in alle Richtungen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privatkunden der Greensill Bank, bei denen es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Einlagen kommt, sollten ihre Rechte umgehend geltend machen.

Für die Kanzlei BRÜLLMANN sind Banken-Pleiten wie z.B. von Lehman oder Wölbern nichts Neues. Sie hat in diesen Fällen geschädigte Bankkunden erfolgreich vertreten. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet auch Kunden der Greensill Bank eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht