Für die Gründung eines Unternehmens ist natürlich in erster Linie eine entsprechende Geschäftsidee nötig. Daneben sollte der zukünftige Unternehmer im Vorfeld sicherstellen, dass er selbst über die entsprechenden Eigenschaften verfügt, um den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern.
Im Rahmen der Gründung sind darüber hinaus natürlich auch zahlreiche Entscheidungen zu treffen und Besonderheiten zu beachten, etwa hinsichtlich der Finanzierung oder der Rechtsform.
Die passende Rechtsform wählen
Bereits vor der eigentlichen Anmeldung des Gewerbes ist es nötig festzulegen, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll.
Möglich ist beispielsweise die Gründung eines Einzelunternehmens, einer GbR oder einer GmbH. Jede Rechtsform zeichnet sich dabei durch ganz spezifische Vor- und Nachteile aus. Eine qualifizierte Beratung kann in diesem Zusammenhang eine erfahrene Kanzlei für Unternehmensgründungen liefern.
Die Finanzplanung
Die Gründung eines Unternehmens ist in der Regel kaum ohne einen gewissen Anteil an Fremd- und Eigenkapital durchführbar. Die Basis des Gründungskonzeptes besteht daher in einer soliden Finanzplanung, die einen Umsatz- und Kostenplan, einen Kapitalbedarfsplan und eine Liquiditätsplanung umfasst.
Um einen Kredit zu bewilligen, verlangen die Kapitalgeber diese Zahlenwerte in Form des Businessplanes. Der Geschäftsplan umfasst außerdem die Marketingplanung sowie ein klar definiertes, übergeordnetes Unternehmensziel.
Die Formalitäten
Vor der Eröffnung des neuen Unternehmens müssen daneben zahlreiche Formalitäten erledigt werden, ob die Anmeldung des Gewerbes, die Beantragung der Steuernummer oder die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter.
Der Gründer muss außerdem Informationen dazu einholen, ob für ihn eine Kammerpflicht besteht. Für bestimmte Tätigkeiten und in einigen Branchen sind besondere Bewilligungen, Lizenzen und Genehmigungen notwendig.
Die nötigen Schritte für die Gründung eines Unternehmens
Somit müssen sowohl einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt, sowie eine Vielzahl an Formalitäten berücksichtigt werden, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Der Gründer muss eine passende Rechtsform für sein Unternehmen wählen und die Gewerbeanmeldung vornehmen. Nicht zu verzichten ist außerdem auf die Anmeldung bei dem Finanzamt, welches dem Gründer dann auch seine Steuernummer zuweist.
Eintragung ins Handelsregister
In vielen Fällen ist auch eine Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister nötig. Entscheidend ist dafür, welches Geschäftsvolumen, welche Rechtsform und welche Art der Gründung angestrebt wird.
Der Eintrag in das Handelsregister zeigt sich für alle Kapitalgesellschaften als verpflichtend. Zu diesen gehören beispielsweise AGs oder GmbHs. Doch auch Personengesellschaften, wie die OHG oder die KG, können nicht auf einen Handelsregistereintrag verzichten. Kleingewerbetreibende, Freiberufler und GbRs müssen sich um das Handelsregister dagegen nicht kümmern.
Partnerschaften und die Gewinnung von Mitarbeitern
In der Regel ist die Gründung eines Unternehmens kaum im Alleingang möglich. Für Gründer ist es daher überaus empfehlenswert, schon frühzeitig den Kontakt zu Experten und Spezialisten zu suchen, nach vielversprechenden Kooperationen Ausschau zu halten und Partner für Unternehmensbeteiligungen zu finden.
Sollten mehrere Gesellschafter an der Gründung beteiligt sein, geht eine große Bedeutung in diesem Zusammenhang von dem Gesellschaftsvertrag aus. Festgelegt sind in diesem die genauen Befugnisse der Geschäftsleitung sowie die rechtlichen Grundlagen der Gesellschaft. Nicht zu vergessen ist im Vorfeld der Eröffnung des Unternehmens außerdem der Abschluss von essentiellen Versicherungen, wie etwa einem umfassenden Rechtsschutz.
Natürlich müssen auch die passenden Mitarbeiter vorhanden sein, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Diese stellen schließlich sicher, dass den Lieferverpflichtungen nachgekommen oder die Kunden entsprechend ihrer Erwartungen bedient werden können.