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Wie geht es weiter nach der Mingers-Insolvenz?

29. Juli 2026

Für Tausende Mandanten aus dem Bereich der Verbraucherschadensverfahren bedeutet die Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft einen abrupten Stillstand ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Da die Gesellschaft nicht mehr vor Gericht auftreten darf, greifen in laufenden Prozessen die gesetzlichen Regelungen zur Verfahrensunterbrechung, wodurch Fristen vorerst pausieren und Termine

Für Tausende Mandanten aus dem Bereich der Verbraucherschadensverfahren bedeutet die Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft einen abrupten Stillstand ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Da die Gesellschaft nicht mehr vor Gericht auftreten darf, greifen in laufenden Prozessen die gesetzlichen Regelungen zur Verfahrensunterbrechung, wodurch Fristen vorerst pausieren und Termine aufgehoben werden. Betroffene müssen nun selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren und die Fortführung ihrer Verfahren zu sichern.

Obwohl der zuständige Insolvenzverwalter feste Partnerkanzleien für eine geordnete Datenabwicklung organisiert hat, steht es Mandanten rechtlich völlig frei, eine andere Vertretung zu wählen. Aufgrund des freien Anwaltswahlrechts in Deutschland bietet sich hierbei die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte als erfahrene Kanzlei für Verbraucherrecht an. Das Team von Brüllmann kann laufende Verfahren nahtlos übernehmen, indem es die Mandatsakten beim Insolvenzverwalter anfordert, sich beim jeweiligen Gericht legitimiert und die Fortsetzung des ruhenden Prozesses beantragt.

Um den Übergang einzuleiten, sollten Betroffene zunächst ihren aktuellen Verfahrensstand über das offizielle Online-Portal des Insolvenzverwalters prüfen und direkt Kontakt zu einer Kanzlei aufnehmen. Wir empfehlen für Dieselskandal-Fälle die Stuttgarter Kanzlei Brüllmann und für sonstige verbrauer- und insbesondere datenschutzrechtlich orientierte Verfahren die Hamburger Kanzlei Hafencity.

Da der Kanzleiwechsel durch den Zulassungsverlust der alten Vertretung rechtlich notwendig geworden ist, stehen die Chancen gut, dass eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die neu entstehenden Kosten für die Übernahme deckt, was jedoch vorab individuell geklärt werden muss. Eventuell bereits an die insolvente Kanzlei gezahlte Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen können zudem im weiteren Verlauf als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden.