Eine Betriebsschließungsversicherung ist der Oberbegriff für Versicherungen, die Erlöseinbußen durch Betriebsschließungen z.B. aufgrund Krisenfolgen durch Pandemien, ausgleichen. Betriebsunterbrechungsversicherungen sorgen dafür, dass Unterbrechungen versichert sind. Insbesondere Gaststätten und Hotels nehmen ihre Betriebsschließungsversicherung in diesen Tagen in Anspruch und treffen hier auf erhebliche Gegenwehr. Allerdings kommt es extrem darauf an, was in den "Allgemeinen Versicherungsbedingen" festgelgt wurde. So gehen Standard-Vereinbarungen zur Betriebsschließung nicht davon aus, dess es z.B. durch Pandemien wie die Corona-Krise zu nur vorrübergehenden Betriebsscjhließungen kommt.
Chance für die Versicherten: Ist die Lage unklar und die Allgemeine Versicherungsbedingung nicht eindeutig auszulegen, dann muss das Gericht eine Deckungsschutzklage zugunsten des Versicherers entscheiden. rechtsanwältin Eva Birkmann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und herausgeberin des Corona-Portals www.corona-rechtlich.de