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AG Köln: Private Krankenversicherung muss Kostenersatz für Augen-OP leisten

28. März 2019 | Sonstiges
Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Klageverfahren hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 13.03.2019 einer privat Krankenversicherten einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihre private Krankenversicherung (PKV) zugesprochen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Kostenerstattung für einen refraktiven Linsentausch unter Implantation von
István Cocron
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István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Klageverfahren hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 13.03.2019 einer privat Krankenversicherten einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihre private Krankenversicherung (PKV) zugesprochen. Im vorliegenden Fall ging es um eine Kostenerstattung für einen refraktiven Linsentausch unter Implantation von Multifokallinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem vom AG Köln zu entscheidenden Fall hatte die PKV eine Kostenerstattung für den refraktiven Linsentausch unter Verweis auf eine angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit abgelehnt. Die privat versicherte Versicherungsnehmerin wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und verklagte ihre PKV auf Erstattung der bereits verauslagten Kosten.

Das AG Köln kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass der refraktive Linsentausch speziell unter Verwendung von Multifokallinsen medizinisch notwendig war.

Rechtsanwalt István Cocron, Partner bei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Das Amtsgericht Köln folgt mit seinem Urteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen muss, seine Fehlsichtigkeit könnte mittels Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen, kompensiert werden. Das ist für privat versicherte Versicherungsnehmer sehr erfreulich. Auch finanzielle Aspekte sollen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit keine Rolle spielen.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für privat Krankenversicherte durchaus, von einer auf den Bereich der Augenheilkunde spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, ob ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der PKV geltend gemacht werden kann. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens. 

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwalt Istvan Cocron

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