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Online Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel erstatten

05. Juli 2022 | Glückspielverluste
Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.200 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24. Juni 2022 entschieden (Az.: 329 O 228/20). Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, entschied das LG Hamburg. Das
István Cocron
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István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.200 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24. Juni 2022 entschieden (Az.: 329 O 228/20). Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, entschied das LG Hamburg. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Das Verbot kümmerte viele Betreiber von Online-Casinos jedoch nicht und sie machten über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Die Quittung erhalten die Anbieter der Glücksspiele vom Gericht. Da sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld der Spieler und sie müssen die Verluste zurückzahlen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Hamburg hatte der Kläger von seinem Wohnsitz in Hamburg aus über die Webseite der Beklagten zwischen dem 1. und 11. Februar 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und 13.200 Euro verspielt. „Das Geld haben wir von der Betreiberin des Online-Casinos erfolgreich zurückverlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Beklagte habe ihr Angebot auf Deutschland ausgerichtet und damit gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten war. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Hamburg.

Dem Rückzahlungsanspruch des Kläger stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch Teilnahme an den Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits könne nicht davon ausgegangen werden, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte, und andererseits werde der Schutzzweck des Verbots konterkariert, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht rückwirkend und eine im Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

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