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Online-Casino muss Verlust in Höhe von 60.000 Euro zurückzahlen

19. Januar 2023 | Glückspielverluste
Am virtuellen Roulette-Tisch im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück und verlor insgesamt rund 60.000 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Dortmund erreicht, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Dies begründete das LG Dortmund mit Urteil vom 6. Januar 2023 damit, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Am virtuellen Roulette-Tisch im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück und verlor insgesamt rund 60.000 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Dortmund erreicht, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Dies begründete das LG Dortmund mit Urteil vom 6. Januar 2023 damit, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

Gemäß Glücksspielvertrag galt für Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Trotz des Verbots machten die Anbieter der Glücksspiele im Internet ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger über eine Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und verlor am „Roulette-Tisch“ insgesamt mehr als 60.000 Euro. Er war davon ausgegangen, dass die Online-Glücksspiele der beklagten Betreiberin des Online-Casinos legal waren. Tatsächlich verfügte diese für ihr Angebot aber nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz. „Wir haben daher die Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Dortmund folgte der Argumentation und entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war und die Beklage gegen dieses Verbot verstoßen habe. Das habe zur Folge, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind und die Beklagten den Verlust daher zurückzahlen müsse.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

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