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Online Glücksspiel - Tipico muss 51.000 Euro zurückzahlen

28. September 2022 | Glückspielverluste
Innerhalb weniger Wochen hatte ein Spieler bei Glücksspielen im Internet mehr als 51.000 Euro verloren. Nun kann er aufatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Frankfurt zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 22. September 2022, dass Tipico als Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Mit dem Angebot habe Tipico gegen das Verbot aus dem
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Innerhalb weniger Wochen hatte ein Spieler bei Glücksspielen im Internet mehr als 51.000 Euro verloren. Nun kann er aufatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Frankfurt zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 22. September 2022, dass Tipico als Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Mit dem Angebot habe Tipico gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze, so das Gericht (Az.: 2-19 O 106/21).

Bis zum 1. Juli 2021 war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland weitgehend verboten. Trotz des Verbots machten viele Betreiber ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Frankfurt hatte der Kläger zwischen September 2019 und Januar 2020  über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt mehr als 51.000 Euro verloren. „Das Geld forderten wir von Tipico als Betreiberin des Online-Casinos zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot öffentlicher Glücksspiele im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig. Da die Spieleinsätze somit ohne rechtlichen Grund erfolgt seien, habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, entschied das LG Frankfurt.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, führte das Gericht weiter aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

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