Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Erstes und Zweites Staatsexamen schloss er mit Prädikat ab und war anschließend bei einer deutschen Bank als Justitiar tätig. Nach eineinhalb Jahren "wechselte" er das Lager zu der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Anschließend machte er sich als Rechtsanwalt selbständig und ist jetzt geschäftsführender Partner der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Herr Rechtsanwalt Seifert ist für kreditfinanzierte Immobilien- und Medienfondsbeteiligungen, atypisch stille Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte und viele andere Kapitalanlagemodelle des (grauen) Kapitalmarkts Ihr Ansprechpartner. Er war bereits an der Bearbeitung einer ganzen Reihe von "großen" Fällen wie beispielsweise der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, und BFI Bank AG beteiligt und verfügt damit auch über besondere insolvenzrechtliche Kenntnisse.
Aus Karlsruhe weht VW im Abgasskandal ein rauer Wind entgegen. Zunächst veröffentlichte der BGH vor wenigen Tagen eine Hinweisbeschluss, in dem die Karlsruher Richter deutlich machten, dass sie unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel halten und die Käufer dementsprechend Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun legte das OLG Karlsruhe nach.
Das dürfte VW überhaupt nicht schmecken. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal wird es zwar vorerst weiterhin nicht geben. Dafür hat sich der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 deutlich auf Seiten der Verbraucher positioniert.