Im Zuge des Audi-Abgasskandals wurde im vergangenen Jahr ein Ingenieur und ehemaliger Abteilungsleiter festgenommen. In Untersuchungshaft packte der Mann aus und belastete etliche Manager wegen der Abgasmanipulationen schwer. Gegen Kaution ist der Mann wieder auf freiem Fuß und hat offenbar auch einen millionenschweren Abfindungsvertrag von Audi in der Tasche. Das berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung.
Dem Bericht zu Folge soll Audi dem ehemaligen Abteilungsleiter mehr als 1,5 Millionen Euro zahlen. In dem Betrag sind neben einer Abfindung u.a. auch Gehaltsnachzahlungen und ein Überbrückungsgeld bis zur Rente enthalten. Die Gegenleistung: Der Mann darf sich nicht öffentlich über Audi oder die Abgasmanipulationen äußern. Er solle aber Audi und den Behörden bei der Aufklärung unterstützen.
Der Ingenieur hatte seine Verwicklungen in die Abgasmanipulationen zugegeben. Das OLG München sei zwar zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen den Mann dringender Betrugsverdacht bestehe, er aber nicht als "maßgeblicher Entscheidungsträger" abzusehen sei, berichtet die Süddeutsche Zeitung weiter. Es könne auch nicht widerlegt werden, dass er seine Vorgesetzten über die Probleme bei der Einhaltung der zulässigen Emissionswerte informiert habe.
Der Ingenieur hatte von Audi die Kündigung erhalten und wollte sich gegen seine Entlassung wehren. Durch die Zahlung der Abfindung hat Audi einen Prozess vor dem Arbeitsgericht vermieden. "Der Arbeitsprozess hätte sicher viel Staub aufgewirbelt und es wären vermutlich Dinge zur Sprache gekommen, die Audi lieber nicht in der öffentlichen Diskussion haben möchte. Das wurde nun durch die üppige Abfindung verhindert", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Für den erfahrenen Anwalt, der bereits zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt, ist dieser Vorgang ein weiteres Indiz dafür, dass die Abgasmanipulationen bekannt waren. "Bei Schadensersatzklagen von geschädigten Autokäufern kann Audi die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht von sich weisen", so Cäsar-Preller. Bei Klagen geschädigter Autokäufer entscheiden ohnehin immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich. "Die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen, stehen gut. Allerdings sollten die geschädigten Käufer beachten, dass ihre Ansprüche zum 31.12.2018 verjähren", erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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