Im Jahr 2016 hatte der Kläger einen Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition gekauft. Viel Freude hatte er an dem Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen nicht. Jetzt kann er den Porsche Cayenne an den Händler zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Das hat das Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 26. April 2019 entschieden (Az.: 5 O 43/18).
Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition im Oktober 2016 gekauft. Bei dem Modell wurden Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware festgestellt und Porsche rief auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts im Juli 2017 die Fahrzeuge des Typs Cayenne 3,0 Liter V6 Diesel zurück, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Kläger ließ das Software-Update zwar aufspielen, verlangte aber die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Heidelberg entschied, dass das Fahrzeug mangelhaft war und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Der Sachmangel sei erheblich und das Setzen einer Frist zur Nachbesserung für den Kläger nicht zumutbar gewesen. Der Rückabwicklung des Kaufvertrags stehe auch nicht entgegen, dass das Software-Update aufgespielt wurde.
Der Mangel ergebe sich schon daraus, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet hat und ohne Software-Update der Entzug der Zulassung drohte. Ein Käufer dürfe erwarten, dass gesetzlich vorgeschriebene Emissionswerte nicht erst durch Manipulation und nicht nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, fand das LG Heidelberg klare Worte. Der drohende Verlust der Zulassung spreche zudem für eine erhebliche Pflichtverletzung.
Dem Kläger sei auch nicht zuzumuten, vor dem Rücktritt eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Aufgrund des aufgetretenen Mangels sei das Vertrauen des Klägers in eine insgesamt ordnungsgemäße Herstellung des Fahrzeugs ernsthaft erschüttert. Auch die Installation des Software-Updates stehe der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht im Weg. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Update nur installieren ließ, um das Fahrzeug weiter nutzen zu können und nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, so das LG Heidelberg. Der Händler müsse den Porsche Cayenne daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Urteile gegen Porsche bzw. Händler im Abgasskandal häufen sich. Das zeigt, dass sich nicht nur Schadensersatzansprüche beim kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 durchsetzen lassen, sondern auch bei Fahrzeugen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor, der beim Porsche Cayenne und Macan, beim VW Touareg und diversen Audi-Modellen verwendet wurde“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
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