Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Ausweg aus dem Abgasskandal – Widerruf der Autofinanzierung

Der Dieselskandal liefert fast täglich neue Schlagzeilen und hat die Dimension der ursprünglichen VW-Abgasskandals um Manipulationen beim Schummel-Dieselmotor EA 189 längst gesprengt. Zuletzt gab es etwa Rückrufe bei Porsche und Audi, die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Scheuer, rund 240.000 Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückzurufen oder die anhaltende Diskussion um Diesel-Fahrverbote.

Dennoch scheuen viele betroffene Autobesitzer vor einer Klage zurück. Eine elegante Alternative zu der Schadensersatzklage kann der Widerruf der Autofinanzierung sein, die ebenfalls den Weg ebnet, sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen. "Bei Autofinanzierungen liegt zwischen dem Kreditvertrag und dem Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer erhält seine geleisteten Raten wieder und gibt das Fahrzeug an die Bank zurück", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf der Autofinanzierung ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach der Überzeugung der Kanzlei Cäsar-Preller ist das bei zahlreichen Banken der Fall. Erste Gerichte haben bereits erkannt, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und der Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch möglich ist.

Gleich vier Landgerichte (Arnsberg, Berlin, Ellwangen und München) haben bereits geurteilt, dass die Widerrufsbelehrung der VW Bank fehlerhaft ist. In erster Linie hat die Bank demnach nicht detailliert genug über das Kündigungsrecht des Kreditnehmers informiert. Ein verbraucherfreundliches Urteil gegen die Commerz Finanz GmbH hat das Landgericht Stuttgart gesprochen und das Landgericht Stuttgart hat einen Hinweis erteilt, dass es die Widerrufsbelehrung der Mercedes Benz Bank wegen widersprüchlicher Angaben zum Sollzins für fehlerhaft hält. Rechtsanwalt Bernhardt: "Ähnliche falsche oder unvollständige Angaben lassen sich auch bei anderen Banken finden."

Der Widerruf des Autokredits ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Voraussetzung ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. "Dann kann z.B. auch die Finanzierung für einen Benziner widerrufen werden", so Rechtsanwalt Bernhardt. Der Widerruf kann der elegante Weg sein, sich gegen den enormen Wertverlust bei vielen Diesel-Fahrzeugen zu wehren.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...