Nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften könnte auf die Anleger weiterer Ärger zukommen. Der Insolvenzverwalter könnte von ihnen bereits erhaltene Auszahlungen zurückfordern. Zudem könnte auch das Finanzamt auf sie zukommen und Steuern nachfordern.
Anleger drohen im P&R-Skandal viel Geld zu verlieren. Doch damit nicht genug. Auszahlungen, die sie in den Jahren vor der Insolvenz erhalten haben, werden möglicherweise vom Insolvenzverwalter zurückgefordert. „Im Rahmen der sogenannten Insolvenzanfechtung wird der Insolvenzverwalter möglicherweise die Auszahlungen, die noch getätigt wurden, obwohl die Gesellschaft schon zahlungsunfähig war, zurückverlangen. Strittig ist, zu welchem Zeitpunkt genau die Insolvenzreife bei den jeweiligen P&R-Gesellschaften eingetreten ist, so dass keine Zahlungen mehr hätten geleistet werden dürfen. Davon können auch Auszahlungen betroffen sein, die schon vier Jahre vor der Insolvenzanmeldung geflossen sind“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Für den Insolvenzverwalter geht es darum, die Insolvenzmasse zu erhöhen. Insofern gehört es sogar zu seinen gesetzlichen Aufgaben, Ausschüttungen zurückzufordern, wenn diese gar nicht mehr hätten fließen dürfen. „Dennoch ist es im Einzelfall fraglich, ob eine gesetzliche Grundlage für eine Rückforderung besteht. Dies sollte immer geprüft werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Anleger sollten auch aufmerksam sein, wenn sie aufgefordert werden, auf Ansprüche gegenüber der noch liquiden Schweizer P&R-Gesellschaft zu verzichten. „Nur in dieser Gesellschaft werden noch Einnahmen aus der Vermietung der vorhandenen Container erzielt“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Ärger könnte den P&R-Anlegern aber auch mit dem Finanzamt drohen, das möglicherweise Steuern zurückfordern wird. Dabei geht es um die die sog. AfA, die „Absetzung für Abnutzung“. Diese Abschreibungsmöglichkeit kann genutzt werden, wenn die Container dem Anleger tatsächlich gehören. Und genau diese Eigentum lässt sich in vielen Fällen kaum nachweisen, da einerseits rund eine Million der verkauften Container überhaupt nicht existieren und bei den anderen Fällen sich das Eigentum an den Containern nur selten eindeutig zuordnen lässt. Das bedeutet, dass das Finanzamt möglicherweise die Steuerermäßigungen durch die AfA der zurückliegenden Jahre zurückverlangt. Auf die Anleger könnte daher eine hohe Nachzahlung zukommen.
„Auch solchen Nachforderungen des Finanzamtes sollten die P&R-Anleger nicht ungeprüft nachkommen. Sie wurden letztlich von den P&R-Verantwortlichen um ihr Geld betrogen und dann ist es rechtlich sehr umstritten, ob der Fiskus sie auch noch zur Kasse bitten kann“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener P&R-Anleger zu bündeln und P&R-Opfer zu betreuen.
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Rechtsanwalt Christof Bernhardt
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