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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge VW-Abgasskandal: Klage schafft es vor den BGH

Tausende Verbraucher haben VW aufgrund der Abgasmanipulationen bereits auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags verklagt. Nun landet eine Klage vor dem Bundesgerichtshof, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Sollte es zur Verhandlung kommen, gebe es eine höchstrichterliche Entscheidung in Sachen Schadensersatz im VW-Abgasskandal.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden hält eine Entscheidung des BGH grundsätzlich für begrüßenswert. Obwohl er überzeugt ist, dass das oberste deutsche Zivilgericht verbraucherfreundlich entscheiden würde, warnt er davor, eine Entscheidung des BGH abzuwarten: "Es ist noch überhaupt nicht gesagt, ob es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt oder ob sich die Parteien noch außergerichtlich einigen. Außerdem haben die Verbraucher nicht mehr lange Zeit, ihre Ansprüche im Abgasskandal gegen VW und Konzerntöchter durchzusetzen. Ende des Jahres verjähren ihre Forderungen."

Auch wenn eine Entscheidung des BGH für mehr Klarheit sorgen würde, stehen die Chancen für die geschädigten VW-Käufer ihre Ansprüche durchzusetzen, ohnehin gut. Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich. Zu Berufungsverfahren vor Oberlandesgerichten kommt es häufig nicht, da diese praktisch in letzter Sekunde noch abgeblasen werden. "VW ist offensichtlich bemüht, Entscheidungen durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht dann die außergerichtliche Einigung. Dennoch haben verschiedene Oberlandesgerichte inzwischen zu erkennen gegeben, dass sie in den Abgasmanipulationen einen erheblichen Mangel sehen, der zu Schadensersatzansprüchen der Verbraucher führt. Auch ohne Urteil ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass Verbraucher beste Aussichten haben, ihre Forderungen durchzusetzen, wenn sie ihre Klagen gegen VW konsequent verfolgen", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zudem hat Volkswagen erst kürzlich ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro wegen der Abgasmanipulationen akzeptiert. "Das kann auch durchaus als Schuldanerkenntnis gesehen werden. Zumindest dürfte es VW in den Zivilverfahren nun schwerfallen, die Schuld von sich zu weisen", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Unterm Strich bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung im Abgasskandal zwar wünschenswert. Wirklich erforderlich ist sie aus Sicht von Rechtsanwalt Cäsar-Preller aber nicht mehr, um die Forderungen der Verbraucher durchzusetzen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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