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BMW im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt

19. Oktober 2023 | rund ums Auto
BMW musste im Abgasskandal eine empfindliche Schlappe hinnehmen. Das OLG Bamberg verurteilte den bayerischen Autobauer zu Schadenersatz, weil er in einem BMW X1 sDrive 18d ein Thermofenster bei der Abgasreinigung und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 5 U 172/22). BMW habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse dem Kläger daher den Differenzschaden ersetzen,
Andreas Schwering
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Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

BMW musste im Abgasskandal eine empfindliche Schlappe hinnehmen. Das OLG Bamberg verurteilte den bayerischen Autobauer zu Schadenersatz, weil er in einem BMW X1 sDrive 18d ein Thermofenster bei der Abgasreinigung und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 5 U 172/22). BMW habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse dem Kläger daher den Differenzschaden ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 31.07.2023. Den Differenzschaden bezifferte es auf 10 Prozent des Kaufpreises, rund 3.700 Euro.

Für den BMW X1 sDrive 18d des Klägers mit der Abgasnorm Euro 6 lag kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug u.a. ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme. Dadurch arbeite die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen zwar vollständig, bei niedrigeren oder höheren Temperaturen werde sie jedoch reduziert. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteigt.

 

EuGH: Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen

 

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Abschalteinrichtungen unzulässig, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv sind und die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringern. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie zum unmittelbaren Schutz des Motors notwendig sind. „Das ist bei Thermofensterns aber nicht der Fall. Sie stellen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der EuGH entschied außerdem, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Der BGH hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteilen vom 26. Juni 2023 angeschlossen. Rechtsanwalt Schwering: „Damit ist der Weg für Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung von Thermofenstern frei. Der BGH war zuvor davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig gehandelt ha. Das war gerade bei Thermofenstern nur schwer nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nun nicht mehr nötig, da schon Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche begründet.“

 

Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit

 

Das OLG Bamberg folgte der Rechtsprechung von EuGH und BGH. BMW könne wegen der Verwendung des Thermofensters zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden. BMW habe aber zumindest fahrlässig gehandelt, so das OLG.

Zur Begründung führte es aus, dass das Fahrzeug unstreitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters ausgestattet sei und damit nicht den europäischen Vorgaben entspreche. Damit sei auch die von BMW ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigung fehlerhaft. BMW hätte auch klar sein müssen, dass die Zulässigkeit von Thermofenstern rechtlich umstritten ist und könne sich daher nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, entschied das OLG Bamberg. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens.

Bei Schadenersatzansprüchen wegen Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben.

 

Thermofenster weit verbreitet

 

„Thermofenster sind weit verbreitet und wurden nicht nur von BMW, sondern u.a. auch von Mercedes, VW, Audi, Opel oder Fiat verwendet. Auch hier bestehen nach der Rechtsprechung des BGH gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering. Bei anderen unzulässigen Abschalteinrichtungen können auch nach wie vor Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen.

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