Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rose liegt in der Beratung zur Gestaltung der privaten und betrieblichen Nachfolge. In der Kanzlei ist er gemeinsam mit Rechtsanwältin Kristin Winkler (Fachanwältin für Erbrecht) verantwortlich für die Bereiche Erbrecht, Vorsorgerecht, Unternehmensnachfolge und Stiftungen.
Seit erfolgreicher theoretischer Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2005 widmete sich Rechtsanwalt Rose auch in der Praxis fast ausschließlich der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.
Er ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und seit 2009 nach erfolgreicher Ausbildung auch von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer anerkannter Mediator. Als solcher setzt er auch als Rechtsanwalt die Techniken alternativen Konfliktmanagements zum Nutzen seiner Mandanten ein.
Erbrecht
Vorsorgerecht
Unternehmensnachfolge
Ein einziger Fehlgriff kann die gesamte Existenz gefährden. Jahrelange Ausbildung, unzählige Nachtschichten – und dann ein ruinöser Vertrag. Ein junger Mediziner übernahm eine Praxis, die auf dem Papier solide wirkte.