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Nach EuGH-Urteil zu Thermofenster - Klagewelle erwartet

22. Juli 2022 | rund ums Auto
Ob das vom EuGH zu erwartende Urteil in Sachen „Thermofenster“ zu einer Wiederbelebung des Abgasskandals – quasi 3.0 – sorgt, wird aktuell kontrovers diskutiert. Wie ein Paukenschlag wirkt da eine Veröffentlichung von internen Mails des Landgerichts Stuttgart. Hier wird aktuell ein großer Teil der gegen Mercedes anhängigen Verfahren geführt und hier bereitet man sich offensichtlich auf eine
Andreas Schwering
Andreas Schwering

Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

Ob das vom EuGH zu erwartende Urteil in Sachen „Thermofenster“ zu einer Wiederbelebung des Abgasskandals – quasi 3.0 – sorgt, wird aktuell kontrovers diskutiert. Wie ein Paukenschlag wirkt da eine Veröffentlichung von internen Mails des Landgerichts Stuttgart. Hier wird aktuell ein großer Teil der gegen Mercedes anhängigen Verfahren geführt und hier bereitet man sich offensichtlich auf eine Klagewelle vor.

Thomas Mehring ist Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart. Er hat die 120 Richter seines Gerichtes angeschrieben in Sachen „Ravensburger Fall“. Das Landgericht Ravensburg hatte den EuGH um eine höchstrichterliche Entscheidung gebeten und um Klärung, ob das Thermofenster denn nun – in der Art der Verwendung durch Mercedes – eine nicht vorschriftsmäßige Abschaltvorrichtung darstellt und damit – gemäß bereits ergangener Urteile – unzulässig sei.

Über die Unzulässigkeit des Thermofensters hinaus dürfte das Urteil auch klären, dass selbst ein fahrlässiger Umgang mit einer Abschaltvorrichtung einen Schadenersatzanspruch auslöst.

Die „Wirtschaftswoche“ zitiert Stuttgarts leitenden Landrichter, dass im Fall einer entsprechenden Verfügung des EuGH das Landgericht Ravensburg zugunsten des Verbrauchers entscheiden müsste, was eine neue Klagewelle auslösen würde.

„Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber eine Flutwelle neuer Klagen erscheint mir dann vorprogrammiert.“

Hintergrund: Mercedes hatte im Rahmen von freiwilligen und verpflichtenden Rückrufen hunderttausende von Autos mit Dieselmotoren zurückrufen müssen, um strittige Funktionen  rechtsgültig abzuschalten oder anzupassen.

Ein Urteil des EuGH zum Ravensburger Verfahren (2 O 393/20) und hier insbesondere zur Verantwortung für fahrlässiges Handeln könnte bedeuten, dass ALLE Empfänger solcher Rückrufschreiben nun mit sehr guten Aussichten klagen könnten.

Rechtsanwalt Schwering: „Die Sache ist insbesondere für tausende von Fällen interessant, in denen die Rechtsschutzversicherungen bislang eine Deckungszusage verweigert hatten wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit. Das zieht dann nicht  mehr. Die Deckungszusagen müssten erteilt werden, wenn der EuGH dem LG Ravensburg grünes Licht zur Verurteilung von Mercedes gibt!“

Schwering: „Dann ist es durch! Mercedes-Besitzer, in deren Auto das Thermische Fenster wirkt – also alle Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 – hätten einen durchsetzbaren Anspruch auf Schadenersatz, ohne dass es ein Gericht zu interessieren hat, ob die Daimler AG bewusst betrügen wollte, oder nur einen kleinen Fehler gemacht hat!“

 

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal

 

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