Wir vermeiden für Sie unnötige Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Vermögensnachfolge.
Sowohl bei Erbschaften und Schenkungen im Inland als auch bei Vermögensübertragungen mit Auslandsbezug beraten wir Sie zu Ihrem Vorteil.
Beratungen vor dem Erbfall sollen die Steuerlast für den Todesfall möglichst gering halten oder ganz vermeiden. Dabei geht es darum, das Vermögen optimal zu strukturieren, durch vorweggenommene Erbfolge persönliche Freibeträge unter Umständen mehrfach zu nutzen und Testamente steuerlich sinnvoll zu gestalten.
Die steuerlichen Pflichten der Beteiligten im Erbfall bestehen daraus, den Erwerb rechtzeitig anzuzeigen, nach Aufforderung durch das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben und - sofern eine Erbschaftsteuer nicht zu vermeiden ist - diese fristgerecht zu bezahlen. Wir begleiten Sie kompetent bei der Erfüllung Ihrer erbschaftsteuerlichen Pflichten und verhindern, dass Sie Fristen versäumen und zu hohe Steuern zahlen müssen.