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Startseite Kanzleien Anonymous Beiträge Klage in Tschechien nach verpfuschter Schönheits-OP oder Zahnbehandlung

Immer mehr Menschen, die sich in ihrer Haut nicht wohlfühlen, wollen ein wenig nachhelfen und legen sich unters Messer. Da für Schönheits-Operationen tief ins Portemonnaie gegriffen werden muss, wird häufig eine günstigeren Alternative gesucht. Gefunden wird sie u.a. in Osteuropa, z.B. in Tschechien. Auch aus Deutschland fahren immer mehr Menschen über die Grenze, um in einer tschechischen Schönheitsklinik den kosmetischen Eingriff vornehmen zu lassen. Meistens geht das gut, hin und wieder aber eben auch nicht. Statt ein besseres Aussehen hat die Schönheits-OPs auffallende Narben oder auch unverhältnismäßig starke Schmerzen hinterlassen. Das kann wiederum zu erheblichen gesundheitlichen Folgen – auch psychischer Natur – bei den Betroffenen führen. „In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Robert Tschöpl.

Ansprüche nur in Tschechien durchsetzbar

Allerdings müssen die Ansprüche auch in Tschechien geltend gemacht werden, wenn der Eingriff dort durchgeführt wurde. Da sich tschechisches Recht vom deutschem Recht in einigen Punkten maßgeblich unterscheidet, ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen, der sich auch mit tschechischem Recht bestens auskennt. Rechtsanwalt Tschöpl praktiziert in Tschechien, ist aber auch grenzüberschreitend für Mandanten aus Deutschland tätig.

Kostenerstattung, Schhmerzensgeld und Schadenersatz

Dank seiner hervorragenden Deutschkenntnisse kann Rechtsanwalt Tschöpl Klagen wegen verpfuschter Schönheits-OPs für deutsche Mandanten so problemlos wie möglich gestalten. Dafür ist es nach einem ersten telefonischen oder persönlichen Gespräch notwendig, dass der Geschädigte ihm die entsprechende Vollmacht erteilt und die Dokumente und Unterlagen zu der Operation vorlegt.

Zunächst kann dann versucht werden, eine außergerichtliche Lösung mit dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik zu finden. Sinnvoll ist es zudem ein Sachverständigengutachten vorzulegen, das die Fehler bei der Behandlung belegt, den Umfang des Schadens bemisst und die Ansprüche auf Schmerzensgeld auch in ihrer Höhe begründet.

Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann auch ein Mediator eingeschaltet werden, um eine Lösung zu finden. Ansonsten können die Ansprüche an einem zuständigen tschechischen Gericht geltend gemacht werden.

Fokus auf außergerichtliche Einigung

Zu beachten ist, dass sich eine außergerichtliche Einigung schneller innerhalb weniger Monate herbeiführen lässt. Bei einem Gerichtsverfahren muss mit einer zum Teil deutlich längeren Verfahrensdauer gerechnet werden.

Ansprüche gegen Arzt oder Knik

Ansprüche können gegen den Arzt oder gegen die Klinik geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Tschöpl empfiehlt zunächst gegenüber der Klinik Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um möglichst schnell zu einer finanziellen Entschädigung zu kommen. Gegen den Arzt kann später ggf. immer noch strafrechtlich vorgegangen werden.

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