Es ist ein echter Schock für viele Anleger in Kryptowährungen. Die Celsius Network, ein Verleiher von Kryptowährungen, hat am 14. Juli 2022 in den USA Insolvenz angemeldet, wie das „Manager Magazin“ berichtet. Zuvor waren die Konten bereits eingefroren. Die Insolvenz trifft auch viele Anleger in Deutschland, die bei der Neobank Nuri Kryptowährungen über das sog. Bitcoin-Ertragskonto angelegt haben. Denn ihre Bitcoins wurden an Celsius Network verliehen und könnten nach der Insolvenz des US-Unternehmens verloren sein.
Celsius Network zählt zu den größten Krypto-Verleihern. Das Unternehmen sammelt Krypto-Bestände bei Anlegern ein und verleiht diese dann gegen Gebühren weiter an Unternehmen. Den Anlegern werden im Gegenzug attraktive feste Verzinsungen geboten. Dabei hat Celsius Network offenbar knapp kalkuliert und nachdem Kryptowährungen in den vergangenen Wochen einbrachen, ging die Rechnung nicht mehr auf. Folge ist der Insolvenzantrag.
Celsius setzt Rückzahlungen aus
In Deutschland bot die Neobank Nuri im Auftrag der Solarisbank das sog. Bitcoin Ertragskonto an und warb offensiv mit einer Rendite von bis zu drei Prozent. Die Kryptowährungen reichte Nuri an Celsius weiter. Die Rückzahlungen an die Anleger hat das US-Unternehmen ausgesetzt.
„Die Anleger müssen nun um ihre Einlagen bangen. Celsius Network hat zwar Insolvenz nach Chapter 11 angemeldet, d.h. es gibt noch die Möglichkeit mit den Gläubigern ein tragfähiges Sanierungskonzept auszuarbeiten. Ob dies gelingt und inwieweit die Anleger einen Teil zur Sanierung beitragen sollen, ist aber noch offen. Es ist fraglich, ob und in welchem Umfang es wieder Zahlungen an die Anleger geben wird“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Anspruch auf Schadenersatz
Für Kunden der Nuri-Bank mit dem Bitcoin-Ertragskonto bedeutet dies, dass die Auszahlung ihrer eingesetzten Kryptowerte derzeit weiterhin nicht möglich ist. Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleger aber Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Ansprüche können gegen die Anlageberater bzw. -vermittler bestehen. „Diese hätten die Anleger über das Geschäftsmodell und die damit verbundenen Risiken aufklären müssen. Haben sie diese Informationspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.