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Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz - Schneller Zugriff auf Porsche und die Rolex

11. August 2026
Die Bundesregierung plant mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

Die Bundesregierung plant mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

eine massive Ausweitung der Befugnisse für den Zoll im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität. Künftig sollen die Beamten teure Luxusgüter wie Autos oder Uhren vorläufig einziehen dürfen, wenn deren rechtmäßige Herkunft unklar ist. 

Wenn der Porsche vorläufig weg ist

Im Visier des neuen Gesetzes stehen vor allem bedeutsame Vermögenswerte ab einem Wert von rund 100.000 Euro, die in keinem erkennbaren Verhältnis zum offiziellen Einkommen der Verdächtigen stehen. Durch eine weitreichende Beweislastumkehr sind künftig die Betroffenen am Zug: Können sie den legalen Erwerb nicht lückenlos nachweisen, zieht der Zoll die Gegenstände vorläufig ein. Mit dieser Maßnahme will das Bundesministerium der Finanzen die organisierte Kriminalität gezielt dort treffen, wo es am schmerzhaftesten ist – beim erlangten Vermögen –, und gleichzeitig ein klares Signal für eine deutlich verschärfte Gangart gegen dubiose Finanzstrukturen setzen. 

Kritik und politische Debatte

Obwohl die neuen Instrumente vom Zollkriminalamt grundsätzlich begrüßt werden, gibt es in der Politik auch deutlichen Gegenwind. Kritiker bemängeln unter anderem, dass der Gesetzentwurf den großen Komplex des Steuerbetrugs zu wenig berücksichtigt und konkrete Maßnahmen für eine engere, formale Kooperation mit regulären Steuerfahndern vermissen lässt. Zudem weisen Fachverbände und Gewerkschaften darauf hin, dass die Ausweitung der Befugnisse ohne zusätzliche personelle Ressourcen und moderne IT-Infrastrukturen die Behörden stark überlasten könnte. Auch rechtliche Bedenken bezüglich der verfassungskonformen Umsetzung der administrativen Einziehung werden in der Debatte laut.