Bekanntlich wurde sowohl über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als auch über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Angemeldete Forderungen wurden bis dato vom Insolvenzverwalter bestritten. Ob selbst für den Fall, dass die Forderungen noch durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle festgestellt werden überhaupt mit einer befriedigenden Quote zu rechnen ist, ist mehr als offen. Anleger laufen daher Gefahr, leer auszugehen und ihre Einlage weitgehend zu verlieren.
CLLB Rechtsanwälte konnten bereits mehrere Klageverfahren gegen Anlageberater erfolgreich für betroffene Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG gestalten. Nunmehr reichen CLLB Rechtsanwälte auch Klagen gegen Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen ein.
Seit dem 01.01.2013 bestand für Anlageberater die Versicherungspflicht in einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, vorher bestand ggf. eine freiwillige Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die eintrittspflichtig sein kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für betroffene Anleger überprüfen zu lassen, so Manon Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, ob gegenüber weiteren Verantwortlichen oder einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. In einer Vielzahl von Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen anwaltlichen Vorgehens.
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