Der VW-Abgasskandal hat sich auch auf die großvolumigeren Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotor ausgedehnt. Auch in diesen Fällen können Betroffene Schadensersatz geltend machen. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Dezember 2018 entschieden, dass Volkswagen einem Käufer eines VW Touareg Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz leisten muss (Az.: 36 O 147/18).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger den VW Touareg im Juli 2015 bestellt und im November 2015 wurde er ausgeliefert. Zu diesem Zeitpunkt war der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 bereits bekannt. Daher versicherte sich der Kläger, dass der Touareg nicht von den Abgasmanipulationen betroffen ist.
Dass auch beim VW Touareg 3,0 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 Abgaswerte manipuliert wurden, wurde klar als das Kraftfahrt-Bundesamt im Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf anordnete, vom dem in Deutschland knapp 26.000 Fahrzeuge und weltweit fast 58.000 Fahrzeuge betroffen waren. Grund für den Rückruf war, dass die Behörde zwei unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte. Dabei sprang im Prüfmodus eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert wurde und bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator wurde die Einspritzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig reduziert.
Das LG Köln entschied, dass VW durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
"Das Urteil zeigt, dass im Abgasskandal auch Schadensersatzansprüche bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren durchgesetzt werden können. Dieser Motortyp wurde nicht nur im Touareg, sondern beispielsweise auch in Modellen von Audi oder Porsche verbaut", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Da der Rückruf erst 2017 erfolgte, sind die Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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