Weitet sich der VW-Abgasskandal noch aus? Nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 in den USA aufgeflogen war, ging es um Abgasmanipulationen am Dieselmotor des Typs EA 189. Volkswagen hatte damals schnell versichert, dass der Nachfolgemotor mit der Kennzeichnung EA 288 nicht von Abgasmanipulationen betroffen ist.
Doch nur rückt auch der Motor EA 288 in den Blickpunkt. Bei einem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal (Az.: 2 O 273/18) soll VW eingestanden haben, dass die Abgasreinigung beim Motor des Typs EA 288 mit sog. Thermofenstern arbeitet, d.h. die Abgasreinigung wird in bestimmten Temperaturbereichen deutlich reduziert. Das führt wiederum zu einem höheren Emissionsausstoß. VW steht auf dem Standpunkt, dass bei dem Motortyp EA 288 keine Abgaswerte manipuliert wurden und verweist auf einen entsprechenden Untersuchungsbericht des Bundesverkehrsministeriums.
Eine Entscheidung des LG Wuppertal in diesem Verfahren steht noch aus. Geklagt hatte der Käufer eines VW Golf VII. „Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass auch im Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, wären zahlreiche Fahrzeuge davon betroffen. Denn dieser Motor kommt bei verschiedenen Modellen von VW, Audi, Seat oder Skoda mit 1,4 bis 2 Litern Hubraum zum Einsatz“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Ob das Landgericht Wuppertal eine unzulässige Abschalteinrichtung feststellt, ist offen. Das Landgericht Stuttgart allerdings hat Mercedes erst kürzlich in drei Fällen zum Schadensersatz verurteilt und festgestellt, dass die verwendeten Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. In einem weiteren Verfahren bewerte das LG Stuttgart auch ein Thermofenster bei einem Audi A4 Avant 3 Liter TDI als unzulässige Abschalteinrichtung und sah den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
„Zahlreiche Gerichte haben beim Dieselmotor des Typs EA 189 bereits entschieden, dass die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und VW zum Schadensersatz verpflichtet ist. Ähnliche Urteile liegen auch schon zu den größeren 3-Liter-Motoren vor. Nun gerät mit dem EA 288 ein weiterer Motortyp in den Focus“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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