Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Daimler einen Mercedes Viano 2.2 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Heilbronn jetzt entschieden (Az.: Kn 8 O 120/18). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es sich bei dem bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und schloss sich damit der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart an.
Der Kläger hatte den Mercedes Viano 2.2 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 im Jahr 2015 gebraucht gekauft. Durch die sog. Abgasrückführung soll bei dem Fahrzeug der Emissionsausstoß reduziert werden. Allerdings wird die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert, so dass dann mehr Stickoxide ausgestoßen werden. Dieses sog. Thermofenster ordnete das LG Heilbronn als unzulässige Abschalteinrichtung ein und gab der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags statt.
Es sei zwar nicht endgültig geklärt, bei welchen Außentemperaturen die Abgasrückführung in welchem Ausmaß gedrosselt werde. Es stünde jedoch fest, dass bei Außentemperaturen von 5 Grad die Abgasrückführung deutlich reduziert werde. Angesicht der in verschiedenen europäischen Städten herrschenden Jahresdurchschnittstemperaturen dürfte dies dazu führen, dass die Abgasrückführung nahezu dauerhaft reduziert sei. Dies könne keine zulässige Ausnahme im Sinne des Gesetzgebers sein, führte das LG Heilbronn aus.
„Bisher sind nur Mercedes-Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen. Allerdings weitet sich der Abgasskandal zunehmend auch auf Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 aus, nachdem sowohl das Landgericht Stuttgart als auch das Landgericht Heilbronn die bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft haben“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Zudem wurde jetzt bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt beim Mercedes GLK 220 CDI Euro 5 mit dem Motor OM 651 den Verdacht hat, dass eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt wird.
„Der Abgasskandal bei Mercedes könnte daher ein weitaus größeres Ausmaß haben als bisher angenommen. Betroffene Mercedes-Käufer können ihre Rechte wahrnehmen und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
Kanzleiprofil:
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de