Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 6. Juni 2019 zu einem Audi SQ5 (Az.: 7 O 90/18).
In dem Verfahren hatte der Kläger im März 2016 einen Audi SQ5 gekauft. Das Modell wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Der Kläger verlangte wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Damit hatte er vor dem Landgericht Flensburg Erfolg, auch wenn er den Audi SQ5 zwischenzeitlich gegen ein verbrieftes Rückgaberecht weiterverkauft hatte. Der Händler müsse den Kaufpreis erstatten. Da der Kläger das Fahrzeug verkauft hat und daher nicht zurückgeben kann müsse er sich den erzielten Verkaufspreis als Wertersatz anrechnen lassen. Ebenso könne der Händler für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Flensburg.
Fahrzeug weist erheblichen Mangel auf
Das Fahrzeug sei von einem verpflichtenden Rückruf des KBA betroffen gewesen und der Kläger wurde zum Aufspielen eines Software-Updates aufgefordert. Ohne ein solches Update habe der Verlust der Zulassung gedroht. Ein Käufer dürfe aber erwarten, dass er ein Fahrzeug erwirbt, dessen Zulassung nicht gefährdet ist. Das Fahrzeug weise einen erheblichen Mangel auf, der auch nicht durch ein Update so einfach zu beseitigen sei, so das LG Flensburg. Denn das Fahrzeug erleide auch mit einer Nachbesserung einen Wertverlust. Diese Wertminderung stelle einen Schaden dar, denn für den Eigentümer und Kaufinteressenten bleibe zumindest der Verdacht, dass die Nachbesserung nicht uneingeschränkt zum Erfolg führt und möglicherweise andere Mängel durch das Update auftreten. Daher habe der Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wobei sich der Kläger Wertersatz und Nutzungsersatz anrechnen lassen müsse.
Rückruf des KBA für diverse Audi-Modelle
„Das Urteil ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich Schadensersatzansprüche gegen Audi auch bei Fahrzeugen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotoren durchsetzen lassen. Hier liegt bei diversen Audi-Modellen ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Dadurch weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf und die Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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