Der Autohersteller müsse beweisen, dass er bei der Abgasreinigung keine unzulässigen Funktionen einsetzt, damit die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten werden. Es sei nicht Aufgabe der Verbrauchers, dem Autohersteller die Manipulation nachzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt in einem Verfahren zu Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen entschieden, berichtet Focus online.
Konkret ging es um einen Mercedes. Hier ist es nun an Daimler darzulegen, dass bei der Abgasreinigung alles vorschriftsgemäß über die Bühne geht. „Das OLG Stuttgart hat die Beweislast damit umgedreht. Dadurch wird es für die Verbraucher einfacher, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sowohl gegen Mercedes als auch gegen andere Hersteller“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.
Daimler aber auch andere Hersteller verwenden bei der Abgasreinigung sog. Thermofenster. Diese sorgen dafür, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Diese Funktion kommt bei zahlreichen Diesel-Modellen von Mercedes zum Einsatz. Strittig ist häufig, bei welchen Außentemperaturen die Abgasrückführung schon gedrosselt wird. Daimler hält die Funktion für zulässig, da sie notwendig sei, um den Motor vor Schäden zu schützen.
LG Stuttgart stuft Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein
Das sieht u.a. das Landgericht Stuttgart anders. Es stufte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen ein und verurteilte Daimler zu Schadensersatz. Solche Abschaltfunktionen seien nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig sind. Diese Notwendigkeit liege aber nicht vor, wenn es andere technische Lösungen gebe und wenn dies dazu führe, dass die Abgasreinigung schon unter üblichen alltäglichen Bedingungen nur noch eingeschränkt arbeite.
Daimler muss nun darlegen, wie die Abgasreinigung im Detail arbeitet und die Funktionsweise gesetzeskonform ist. „Daimler muss nachweisen, dass die Ausnahme bei der Abgasreinigung nicht die Regel ist. Das heißt, dass die Abgasreinigung nicht schon bei üblichen Umgebungstemperaturen reduziert wird. Gelingt dies nicht, werden die Gerichte voraussichtlich von einer illegalen Abschalteinrichtung ausgehen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Schadensersatzansprüche gegen Mercedes und andere Hersteller ließen sich dann besser durchsetzen – unabhängig davon, ob es bereits einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt für das entsprechende Fahrzeug gegeben hat.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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