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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Abgasskandal – Pleite für VW vor dem OLG Köln

Mit Urteil vom 17. Juli 2019 hat das OLG Köln VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 16 U 199/18). Der geschädigte Käufer eines VW Amarok 2.0 TDI kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

„Anders als in den USA wollte VW den vom Abgasskandal deutschen Autokäufern freiwillig keine Entschädigung zahlen. Diese Haltung kann für VW noch teuer werden. Nachdem schon zahlreiche Landgerichte VW aufgrund der Abgasmanipulationen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt haben, kassierte VW nun innerhalb weniger Tage drei empfindliche Niederlagen vor Oberlandesgerichten. So wie die Oberlandesgerichte in Koblenz und Karlsruhe hat auch das OLG Köln VW zu Schadensersatz verurteilt. Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Vor dem OLG Köln ging es um die Klage eines Käufers, der einen VW Amarok gekauft hatte. Wie sich später herausstellte, waren auch bei diesem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert worden. Bekanntlich hatte VW den Einsatz der Manipulations-Software gegenüber Behörden und Kunden verschwiegen. Dadurch habe eine Gefahr für Typengenehmigung und Zulassung des Fahrzeugs bestanden. Schon diese Rechtsunsicherheit sei als gravierender Mangel einzustufen. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft. Daher sei ihm schon mit Abschuss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen lasse, so das OLG Köln. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden macht Schadensersatzansprüche geltend

Bis Ende 2019 können noch Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, können sich bis Ende September wieder abmelden und ihre Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen, was wesentlich schneller geht und in vielen Fällen wahrscheinlich auch erfolgversprechender ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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