Rechtsanwalt Steffen Liebl hat langjährige forensische Erfahrungen vor allem bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung für Mandanten, die Aktien, Aktienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, offene und/ oder geschlossene Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Inhaberschuldverschreibungen oder weitere Anlageprodukte erworben hatten. Er hat langjährige Erfahrung bei der Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen. Außerdem hat Steffen Liebl langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl in der außergerichtlichen Vertretung, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Er hat auch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts.)
Bank- und Kapitalmarktrecht
Vertragsrecht
Arbeitsrecht