Anleger der insolventen P&R-Gesellschaften können ihre Forderungen bis zum 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren am 24. Juli 2018 offiziell eröffnet.
Seit der Pleite der P&R-Gesellschaften bangen rund 54.000 Anleger, die in P&R-Container investiert haben, um insgesamt zirka 3,5 Milliarden Euro. Über das Insolvenzverfahren haben sie die Möglichkeit, sich wenigstens einen Teil des Geldes zurückzuholen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Dieser wird die Anleger in den kommenden Tagen anschreiben und informieren. "Bei der Anmeldung der Forderungen sollte darauf geachtet werden, dass alle Daten richtig und die Forderungen substanziell begründet sind", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Obwohl die Insolvenzverwalter das laufende Geschäft aufrechterhalten, um weiterhin Einnahmen aus der Containervermietung für die Anleger zu generieren und auch Haftungsansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geprüft werden, wird die Insolvenzmasse nicht ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger auch nur annähernd erfüllen zu können. Das liegt u.a. daran, dass zwar rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft wurden, tatsächlich aber nur ca. 618.000 Boxen existieren. Nach Angaben der Insolvenzverwalter sind die fehlenden eine Million Container nicht verloren gegangen, sondern haben wohl nie existiert. Schon seit 2007 habe sich der Fehlbestand aufgebaut und neu eingeworbenes Geld sei vor allem dazu genutzt worden, um die laufenden Verbindlichkeiten wie Mietzahlungen oder Rückkäufe der Container zu bedienen.
Letztlich war es wohl nur eine Frage der Zeit bis dieses Kartenhaus zusammenfällt. Den Schaden haben die Anleger, die auf eine seriöse Geldanlage vertraut haben und offenbar hinters Licht geführt wurden. Da die Insolvenzquote voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den finanziellen Schaden auch nur annähernd auszugleichen, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche der Anleger geltend gemacht werden. Die Forderungen können sich auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten. "Die Berater und Vermittler hätten die Anleger über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Sind sie dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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