Rund 54.000 Anleger bangen im Anlageskandal rund um die P&R-Container um ihr Geld. Während das Insolvenzverfahren über die P&R-Gesellschaften läuft, hat die Staatsanwaltschaft München den Unternehmensgründer am 12. September 2018 festnehmen lassen. Ihm wird der Verdacht auf Anlagebetrug vorgeworfen - vermutlich in Milliardenhöhe.
Teilweise über Generationen haben Anleger der P&R-Gruppe ihr Geld anvertraut und glaubten es in guten Händen. Die Realität sah allerdings anders aus und in den vergangenen Wochen und Monaten kam die wirtschaftliche Schieflage ans Licht. Offenbar wurden neue Anlegergelder nur noch dazu benutzt, ältere Forderungen der Anleger auf Mieteinnahmen und Rückkauf zu begleichen. Rund eine Million, der an die Anleger verkauften Container existiert nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher schon seit Mai wegen Betrugsverdachts gegen ehemalige und aktuelle Geschäftsführer der P&R-Gruppe. Der Unternehmensgründer sitzt nun seit einigen Tagen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft schätzt den Schaden, der durch die nicht existierenden Container entstanden ist, auf rund 1,5 bis 2 Milliarden Euro. Strafrechtlich könnte es zudem noch eine Rolle spielen, dass die Anleger bis auf wenige Ausnahmen keine Eigentumszertifikate für die Container bekommen haben. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat sich P&R vermutlich zu einem der größten Fälle von Anlagebetrug in der Geschichte der Bundesrepublik entwickelt.
Nur kurz nach der Verhaftung des P&R-Gründers ist für die Gläubiger die Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren am 14. September abgelaufen. "Anmeldungen sind aber trotzdem noch möglich", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Er empfiehlt den Anlegern, die Anmeldung zeitnah nachzuholen, auch wenn das Insolvenzgericht möglicherweise eine geringe Gebühr verlangt. "Im Insolvenzverfahren können die Anleger ihren Schaden zumindest teilweise kompensieren. Allerdings können nur angemeldete Forderungen vom Insolvenzverwalter überhaupt berücksichtigt werden", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Schon aufgrund der nicht existierenden Container wird die Insolvenzmasse aber nicht ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. "Allerdings haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Diese können entstanden sein, wenn die Anlageberater und Vermittler nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken bei den Container-Investments aufgeklärt und z.B. das Totalverlust-Risiko verschwiegen haben", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Außerdem können sich die Forderungen auch gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Es kann u.a. geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest über das Privatvermögen des Unternehmensgründers erreicht werden kann.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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