Ein Urteil des Landgerichts Regensburg im Abgasskandal ist rechtskräftig (Az.: 7 O 1892/16). In dem Fall hatte das LG den Händler zur Lieferung eines Neuwagens verurteilt. Nachdem das OLG Nürnberg die Berufung des Händlers verworfen hat und die Rechtsbeschwerde beim BGH zurückgezogen wurde, darf sich der Kläger auf einen nagelneuen VW Polo freuen.
Nachdem bekannt war, dass der VW Polo des Klägers vom Abgasskandal betroffen ist, wollte dieser den Wagen an den Händler zurückgeben und verlangte die Lieferung eines Neufahrzeugs. Das LG Regensburg gab der Klage statt, da das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen mangelhaft und die Neulieferung möglich sei.
Der Händler legte gegen das Urteil Berufung ein, die vom OLG Nürnberg aber verworfen wurde (Az.: 12 U 1567/17). Der Händler gab nicht auf und wollte den Fall bis vor den Bundesgerichtshof tragen und legte Rechtsbeschwerde ein, die er allerdings kurz darauf wieder zurückzog (Az.: VIII ZB 10/18). Der BGH erklärte nun mit Beschluss vom 20. März 2018, dass der Händler dieses Rechtsmittels verlustig sei. "Der Händler hat nun keine Möglichkeit mehr gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen. Er muss dem Kunden somit ein neues Fahrzeug liefern", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Da der Händler seine Rechtsbeschwerde zurückgezogen hat, musste sich der BGH inhaltlich nicht mit dem Fall auseinandersetzen. "Da aber schon das OLG Nürnberg die Berufung verworfen hat, hätte der Händler auch vor dem BGH wahrscheinlich schlechte Karten gehabt", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Immerhin gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil im Dieselskandal. "Das sollte allen geschädigten Käufern Mut machen. Viele Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich und sehen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung in der Schadensersatzpflicht", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt.
Viel Zeit, ihre Ansprüche gegen VW wegen der Abgasmanipulationen geltend zu machen, bleibt den geschädigten Käufern allerdings nicht mehr. Ihre Ansprüche verjähren am 31.12.2018.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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