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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Widerrufsjoker gegen Diesel-Fahrverbote und Wertverlust

Auf Diesel-Fahrer kommen schwere Zeiten zu. Fahrverbote drohen ihnen demnächst in Frankfurt, Stuttgart oder Aachen. In Hamburg sind erste Fahrverbote schon Realität - wenn auch nur auf Teilstrecken. "Auch andere Städte werden aufgrund der Belastung der Luft mit Stickoxiden es kaum vermeiden können, Diesel-Fahrverbote auszusprechen. Ab Herbst 2019 müssen Dieselfahrer mit der Schadstoffklasse Euro 5 damit rechnen, dass bestimmte Zonen für sie tabu sind", befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Fahrverbote sind jedoch nicht alles, was auf die betroffenen Dieselfahrer zukommt. Gleichzeitig müssen sie einen enormen Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen. Denn wer will schon ein Auto kaufen, das aus bestimmten Regionen ausgesperrt wird? Da spielt es auch keine Rolle, dass das Fahrzeug ansonsten noch in einem einwandfreien Zustand ist.

Der Widerrufsjoker bietet aber die Möglichkeit, Fahrverboten und Wertverlust ein Schnippchen zu schlagen. Denn zahlreiche Kreditverträge zur Autofinanzierung lassen sich auch heute noch widerrufen, weil die Banken eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben oder ihnen Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen sind. Das führt dazu, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann.

Der große Vorteil für die Verbraucher liegt aber darin, dass bei vielen Autofinanzierungen ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag vorliegt. Das bedeutet, dass durch den erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten zurück. Strittig ist die Frage, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen kann. Hier hat das Landgericht Ravensburg am 7. August 2018 ein bemerkenswertes Urteil gefällt und entschieden, dass der Verbraucher keinen Nutzungsersatz zahlen muss.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass der Widerruf der Autofinanzierung eine gute Möglichkeit ist, Fahrverboten und Wertverlust zu entgehen. Zumal auch andere Gerichte schon entschieden haben, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist. Sie sprachen den Banken allerdings den Anspruch auf einen Nutzungsersatz zu. "Auch wenn ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden muss, lohnt sich der Widerruf in vielen Fällen. Das gilt umso mehr, weil sich der Wertverlust schon aufgrund der Diskussionen um Fahrverbote fortsetzen wird", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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